Weil in der Vergangenheit zunehmend Kunststoffabfälle illegal grenzüberschreitend verbracht wurden, treten ab 1. Januar 2021 verschärfte Regelungen über die Kontrolle entsprechender Abfallverbringungen in Kraft. Dabei ist zwischen Verbringungen innerhalb der Europäischen Union (EU) und in Nicht-EU-Staaten zu unterscheiden.
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