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Neuregelung - RAP Stra-Prüfstellen (RAP Stra 15)
Im Rahmen der Qualitätssicherung und Zertifizierung von Recyclingbaustoffen ist die Eignungsprüfung sowie die Fremdüberwachungsprüfung zwingend von sog. RAP Stra-Prüfstellen durchzuführen.
Für den Bereich der Recyclingbaustoffe müssen diese RAP Stra-Prüfstellen zudem für den Anerkennungsbereich I (= Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische und Bodenmaterial für den Erdbau) und darin für I1 (=Eignungsprüfungen) und für I2 (=Fremdüberwachungsprüfungen) akkreditiert sein.