Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Presse Fachverband Mineralik

Auch wenn das Stimmungsbild zur Praktikabilität der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) derzeit oft noch uneinheitlich erscheint, bietet das bundeseinheitliche Regelwerk große Chancen für die Steigerung der Akzeptanz qualitätsgesicherter Sekundärbaustoffe. Die Streichung des ausführlichen Säulenversuchs als kosten- und zeitintensives Analyseverfahren ohne erkennbaren Mehrwert für die Qualität von Ersatzbaustoffen steht allerdings ganz oben auf der Wunschliste an den Gesetzgeber, lautete das Resümee auf dem 9. bvse-Mineraliktag in Stuttgart.

Weiterlesen: Keine Angst vor der EBV – Qualitätssicherung und Zertifizierung ist DER Weg!

In einem Schreiben hat das bayerische Umweltministerium gestern (31.08.2023) offiziell die Einführung der ErsatzbaustoffV in Bayern bekannt gegeben. Mit dem gleichzeitig festgestellten Abfallende für QUBA-gütegesicherte Ersatzbaustoffe und den freigegebenen LAGA FAQ als Vollzugshilfe der EBV zeigt sich bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer überaus zufrieden.

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Trotz vieler noch offener Fragen und notwendigen Anpassungen soll die Branche die im August in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung nicht als Problem, sondern als Chance sehen, lautete die Aufforderung des Baustoff Recycling Bayern-Geschäftsführers Stefan Schmidmeyer an die rund 220 Teilnehmer:innen auf dem Baustoff Recycling Forum 2023 Mitte Juli in Ingolstadt.

Weiterlesen: EBV: Am Ende wird der Erfolg stehen!

Mit der Entscheidung des Bundesrats, dringend notwendige Änderungen an der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vor dem Inkrafttreten nicht anzunehmen, wurde eine wichtige Chance für das Baustoffrecycling und die Kreislaufwirtschaft vertan. Jetzt müssen die Länder entscheiden, wie die EBV am besten umgesetzt wird, erklärt bvse-Geschäftsführer für den Bereich Mineralik – Recycling und Verwertung, Stefan Schmidmeyer.

Weiterlesen: EBV: Wichtige Chance verpasst - Jetzt sind die Länder dran!

Am 07.07.2023 entscheidet der Bundesrat über die Änderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Im Schulterschluss mit weiteren Verbänden fordert der bvse die Entscheidungsträger auf, unverzichtbaren Änderungsempfehlungen zur EBV zuzustimmen, damit diese unverzüglich eingepflegt werden können und dem pünktlichen Start der EBV zum 01.08.2023 nichts mehr entgegen steht.

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