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Die Bundesregierung erwartet in Folge der noch nicht beschlossenen Novelle der sogenannten Mantelverordnung weiterhin eine Stoffstromverschiebung zwischen sieben und maximal zehn Millionen Tonnen pro Jahr aus der Verfüllung in die Deponierung.

Diese Schätzung basiere unter anderem auf einen Planspiel und sei in der Begründung des Verordnungsentwurfs "nachvollziehbar hergeleitet", schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/6567) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5872).

Die Abgeordneten hatten sich darin nach Details zur "Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung" (Mantelverordnung) erkundigt.

Die von der FDP in der Anfrage angeführten, deutlich höheren Schätzung zur Stoffstromverschiebung des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) weist die Bundesregierung zurück. Demnach geht der ZDB von einer Stoffstromverschiebung in die Deponierung von mehr als 50 Millionen Tonnen mineralischer Abfälle pro Jahr aus. "Diese Zahl differenziert nicht näher nach den von der Mantelverordnung geregelten Abfallströmen", argumentiert die Bundesregierung. Zudem habe der ZDB keine Herleitung veröffentlicht. "Daher teilt die Bundesregierung die Befürchtung des ZDB nicht", heißt es in der Antwort.

Quelle: www.bundestag.de

 

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