Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwingt das Landgericht Ulm mit seinem Urteil vom 20. Februar 2023 (Az 11 O 29/22) das Unternehmen Müller Drogeriemarkt zur Rücknahme von Elektroschrott, so wie es das Gesetz seit über einem halben Jahr vorsieht.
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