Die am 6. November verabschiedete Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sorgt für mehr Übersicht: Künftig müssen Sammel- und Rücknahmestellen für Elektro-Altgeräte bundesweit mit dem in der Novelle vorgegebenen Symbol „Elektrogeräte Rücknahme“ gekennzeichnet werden.
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