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Von den 3,94 Millionen in Deutschland zugelassenen Nutzfahrzeugen (Lkw und Sattelzugmaschinen) verfügen 68.921 (1,75 Prozent) über eine alternative Antriebsart (Stand: 1. Juli 2023).

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/9976) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/9634) hervor. Danach verfügen 68.312 Fahrzeuge über einen batterieelektrischen Antrieb und 92 Fahrzeuge über eine Wasserstoff-Brennstoffzelle. Dazu kommen noch 517 Plug-In-Hybride.

Gleichwohl hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, dass bis 2030 ein Drittel der Fahrleistung von Nutzfahrzeugen elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erbracht werden sollen. Zur Umsetzung dieses Ziels gehöre unter anderem die Förderung der Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben, die Steuerung des Aufbaus einer mit dem Fahrzeughochlauf abgestimmten Tank- und Ladeinfrastruktur und die Schaffung eines zielgerichteten regulatorischen Umfelds, „insbesondere die Einführung einer CO2-basierten Lkw-Maut“, heißt es in der Antwort.

Mit der Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (KsNI-Richtlinie) sei bislang rund eine Milliarde Euro für die Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und zugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur bewilligt worden, schreibt die Bundesregierung. Die Planung und der Aufbau der Ladeinfrastruktur für E-Lkw sei ein Schwerpunkt im Masterplan Ladeinfrastruktur II.

Die Ausschreibung eines initialen Schnellladenetzes für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge entlang des Fernverkehrsnetzes befinde sich in der Vorbereitung. Den Ausbau der öffentlichen Wasserstoffbetankungsinfrastruktur unterstütze das Bundesverkehrsministerium im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP).

In der Antwort heißt es weiter, seit dem 1. Dezember 2023 gelte die CO2-Differenzierung bei der Lkw-Maut, „die eine wichtige Maßnahme für die Minderung der Treibhausgas-Emissionen im Verkehr darstellt“. Sie setze ein Preissignal, durch das für die Güterverkehrsbranche die Nutzung von Lkw mit alternativen Antrieben - wie Batterie- und Brennstoffzellen-Lkw - kostenseitig deutlich attraktiver werde. Weitere Impulse für den Markthochlauf von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben resultierten aus der Umsetzung europäischer Vorgaben, beispielsweise der Verordnung zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge, der Verordnung über den Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR), sowie dem Handel im Zusammenhang mit der Treibhausgasminderungs-Quote für Inverkehrbringer von Kraftstoffen (38. BImSchV).

Quelle: www.bundestag.de

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