Zur Vorlage einer Förderrichtlinie für energieeffiziente und /oder CO2-arme Lkw durch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer äußert sich bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock:
"Die neue Förderrichtlinie ist eine gute Nachricht. Mit der Förderung werden alternative Antriebe zu einer seriösen Option für unsere Unternehmen, auch wenn damit die tatsächlich entstehenden Mehrkosten nicht gedeckt werden", erklärte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.
Allerdings hält er den Gesamtförderbetrag von 10 Millionen Euro für deutlich zu niedrig angesetzt. "Ich gehe davon aus, dass dieser Betrag sehr schnell ausgeschöpft sein wird", befürchtet Rehbock.
Erste Förderanträge sollen bereits im Juli beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden können. Förderungsfähig sind Neuanschaffungen von Lkw und Sattelzugmaschinen mit Erdgasantrieb (CNG), Flüssigantrieb (LNG) oder bestimmten Elektroantrieben (reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge), die für den Güterverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.
Die Förderung setzt voraus, dass die Fahrzeuge als serienmäßige Neufahrzeuge in einem EU-Mitgliedsstaat zum Verkauf angeboten werden. Außerdem müssen diese über das zum Anschaffungszeitpunkt in den EU-Normen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinausgehen oder, sofern solche Normen fehlen, Verbesserungen für den Umweltschutz vorweisen.
Die Zuschusshöhe wird an die jeweilige Antriebsart gekoppelt. Für jeden LKW und Sattelzugmaschine mit Erdgasantrieb (CNG) liegt der Pauschalbetrag bei 8.000 Euro. Fahrzeuge bis 12 Tonnen mit Flüssig- oder E-Antrieb sollen mit 12.000 Euro unterstützt werden und für Fahrzeuge ab 12 Tonnen mit E-Antrieb ist ein Förderbeitrag von 40.000 Euro vorgesehen. Die Zuschusshöchstgrenze pro Unternehmen wird auf 500.000 Euro begrenzt. Das Förderprogramm ist vorerst bis Ende des Jahres 2020 befristet.