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Vertreter der privaten und kommunalen Abfallwirtschaft haben am Mittwoch in Köln im Dialog mit den dualen Systemen Detailregelungen in den aktuellen Erfassungsverträgen zur Ausschreibungsrunde 2019-2021 diskutiert. Besprochen wurde zudem die grundsätzliche Konstruktion der Ausschreibungsbedingungen.

Verbände und Entsorgungswirtschaft waren im Vorfeld der aktuellen Ausschreibungsrunde verunsichert, weil finanziellen Risiken in die Entsorgungswirtschaft verlagert wurden. Insbesondere die Nachwirkungen der ELS Insolvenz wiegen bei allen Beteiligten nach wie vor schwer.

Entsorgungswirtschaft, Verbände und die Systembetreiber sind sich einig, zügig ein Lösungskonzept zu erarbeiten, das allerdings erst in der Ausschreibungsrunde 2020-2022 wirksam werden kann. Nur so können schwerwiegende Störungen des Systembetriebs verhindert werden, damit es im Falle der Insolvenz eines Systembetreibers nicht zu Forderungsausfällen bei allen Beteiligten kommt oder gar ein Marktzusammenbruch droht. Eine gesamtschuldnerische Haftung lehnen die dualen Systembetreiber ab.

Entsorger sind in der Auswahl des Vertragspartners nicht frei, da diese durch Verlosung und Ausschreibungsvertrag vorgegeben sind. Zumal müssen Entsorger für alle neun Systembetreiber Leistungen erbringen. Selbst im Falle eines Zahlungsausfalles oder der Insolvenz eines Systembetreiber müssen Abfallbehälter weiterhin gelehrt werden.


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