Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Die Monopolkommission teilt in ihrem XXVI. Hauptgutachten „Wettbewerb 2026“ zentrale Bedenken des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. an der geplanten 12. GWB-Novelle – insbesondere zur Anhebung der Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle.

0915 MonopolkommissionDer bvse-Recycling Germany sieht sich damit in seiner Warnung bestätigt, dass die vorgesehene deutliche Anhebung der Umsatzschwellenwerte die präventive Wirkung der Wettbewerbsaufsicht erheblich schwächen würde – zulasten mittelständischer Unternehmen.

„Die Monopolkommission spricht aus, was wir seit Monaten sagen: Eine erneute, deutliche Anhebung der Schwellenwerte nach der letzten Anpassung 2021 würde dazu führen, dass eine wachsende Zahl wettbewerblich relevanter Zusammenschlüsse durch das Raster der Fusionskontrolle fällt“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. „Damit würde die präventive Wirkung der Fusionskontrolle ausgehöhlt – in Märkten, die ohnehin schon von Konzentration geprägt sind.“

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sind auf offene Märkte und faire Wettbewerbsbedingungen angewiesen. Der bvse-Recycling Germany fordert die Bundesregierung daher auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren von der vorgesehenen Anhebung der Umsatzschwellenwerte abzusehen.

Anzeigepflicht bringt keinen Bürokratieabbau

Auch bei der im Referentenentwurf vorgesehenen Umstellung von einer Anmeldepflicht auf eine bloße Anzeigepflicht sieht der bvse-Recycling Germany seine Position bestätigt. Nach Einschätzung der Monopolkommission führt die Änderung nicht zu der beabsichtigten Bürokratieentlastung, sondern schafft neue Unsicherheiten – etwa weil Unternehmen zunächst klären müssen, ob sie überhaupt anzeigepflichtig sind.

„Ein System, das vermeintlich entlastet, aber neue Unsicherheiten schafft, ist keine Verbesserung“, so Rehbock. „Wir raten dringend dazu, es beim bewährten einheitlichen Anmeldesystem zu belassen.“

Handlungsbedarf sieht der bvse-Recycling Germany auch bei der Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen. Zwischen Kartellgeschädigten und Kartellbeteiligten besteht nach Auffassung des Verbandes ein strukturelles Ungleichgewicht: Während Geschädigte ihren individuellen Schaden darlegen und nachweisen müssen, können Kartellbeteiligte ihre Ressourcen bei der Abwehr von Ansprüchen bündeln. Für kleine und mittelständische Unternehmen kann die individuelle Rechtsdurchsetzung dadurch mit erheblichen finanziellen und organisatorischen Belastungen verbunden sein. Das habe zuletzt auch das sogenannte Kfz-Recyclingkartell gezeigt, von dem unter anderem Autoverwerter betroffen waren.

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung fordert deshalb einen klaren und rechtssicheren Rahmen für die gebündelte Geltendmachung von Ansprüchen. Insbesondere müsse sichergestellt werden, dass eine solche Bündelung nicht an Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes scheitert. Zudem sollte geprüft werden, ob weitere gesetzliche Beweiserleichterungen bei der Bestimmung der Schadenshöhe geschaffen werden können.

„Wer individuell gegen wirtschaftlich weit überlegene Kartellbeteiligte klagen muss, hat strukturell schlechte Karten. Gebündelte Rechtsdurchsetzung ist für den Mittelstand keine Kür, sondern eine Notwendigkeit“, betont Eric Rehbock.

Industriestrompreis: Kunststoffrecycler dürfen nicht länger außen vor bleiben

Besonders dringenden Handlungsbedarf sieht der bvse-Recycling Germany bei den hohen Strom- und Energiekosten. Sie stellen insbesondere für energieintensive Unternehmen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar und können dazu führen, dass Investitionen zurückgestellt, Produktionskapazitäten reduziert oder wirtschaftliche Tätigkeiten ins Ausland verlagert werden.

Der bvse-Recycling Germany unterstützt daher den Vorschlag der Monopolkommission, die Entlastung beim Industriestrompreis grundsätzlich auf alle Wirtschaftszweige auszuweiten. Zumindest müsse der Kreis der begünstigten Sektoren deutlich erweitert und stärker an der tatsächlichen Energieintensität sowie der konkreten internationalen Wettbewerbssituation der Unternehmen ausgerichtet werden.

Besonders problematisch ist aus Sicht des Verbandes, dass energieintensive Tätigkeiten der Kunststoffrecyclingbranche bislang von entsprechenden Industriestrompreisregelungen ausgeschlossen sind.

„Kunststoffrecycler stehen im doppelten Wettbewerb – gegen Primärware und gegen günstige Importrezyklate. Wer sie von der Industriestromentlastung ausschließt, schwächt ausgerechnet die Unternehmen, die die Kreislaufwirtschaft in Deutschland praktisch umsetzen. Klimaschutz- und Kreislaufwirtschaftsziele lassen sich nicht gegen die wirtschaftliche Realität der Recyclingbranche durchsetzen, sondern nur gemeinsam mit ihr“, ist bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock überzeugt.

Zum Herunterladen:

XXVI. Hauptgutachten „Wettbewerb 2026“

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