Auf seiner Internetseite gibt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg wichtige Hinweise für Erzeuger mineralischer Abfälle sowie Verwender und Aufbereiter von mineralischen Ersatzbaustoffen im Hinblick auf das Inkrafttreten der EBV und der neuen BBodSchV zum 01.08.2023.
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