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Die Landesdirektion Sachsen hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 2. Februar 2024 die Errichtung und den Betrieb der »Deponie im Forst« genehmigt. Die Deponie der Klasse I für mäßig belastete mineralische Abfälle soll im Landkreis Görlitz, Gemeinde Horka, entstehen und die Entsorgungssicherheit insbesondere im ostsächsischen Raum verbessern.

Trägerin des Vorhabens ist die Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH (TKK GmbH).

In der »Deponie im Forst« sollen überwiegend nicht verwertbare Abfälle aus Sachsen entsorgt werden. Die Annahme von Abfällen, die außerhalb des Freistaates angefallen sind, ist auf das regionale Umland begrenzt. Diese Maßgaben entsprechen dem Kreislaufwirtschaftsplan des Freistaates Sachsen und dem dort verankerten Prinzip der Ortsnähe.

Der Standort der Deponie befindet sich im Kiessandtagebau Kaltwasser. Dieser unterteilt sich in zwei Teilbereiche, von denen der westliche Bereich als Standort für die geplante Deponie vorgesehen ist.

Die Planfeststellung umfasst neben der Errichtung und dem Betrieb der »Deponie im Forst« auch die Einrichtung von drei Sickerwasserspeicherbecken, Betriebswegen und notwendigen Nebenanlagen. Zusätzlich sind die Anpassung von Wegen und Zufahrten sowie die Einfriedung des Geländes vorgesehen. Der gesamte Flächenbedarf beträgt 8,14 Hektar. Die Deponieoberfläche soll nach Fertigstellung 6,55 Hektar betragen.

Im Zuge der Bau- und Erschließungsarbeiten werden auch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt, darunter die Aufstellung neuer Nisthilfen für Vögel und die Schaffung von Ersatzlebensräume für die Zauneidechse.

Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze in den Gemeinden Horka, Kodersdorf und Neißeaue zur Einsicht ausgelegt. Zusätzlich wird er auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/ bekanntmachung veröffentlicht.

Hintergrund:

Die Landesdirektion Sachsen hatte den 2014 von der TKK GmbH gestellten Antrag auf Planfeststellung der »Deponie im Forst« im Oktober 2019 zunächst abgelehnt. Nach einem Erörterungstermin vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen wurde das Planfeststellungsverfahren nach einer Planänderung des Vorhabenträgers wieder aufgenommen.

Eine Deponie der Klasse I ist eine Deponie für mäßig belastete mineralische Abfälle wie Erdaushub, Bauschutt und ähnliche Abfälle aus Hoch- und Tiefbaumaßnahmen.

Quelle: Sächsischer Staatskanzlei

 

 

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