Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Auf seiner Internetseite gibt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg wichtige Hinweise für Erzeuger mineralischer Abfälle sowie Verwender und Aufbereiter von mineralischen Ersatzbaustoffen im Hinblick auf das Inkrafttreten der EBV und der neuen BBodSchV zum 01.08.2023.

Am 1. August 2023 treten die Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft. Das MLUK Brandenburg informiert >>> auf seiner Webseite über wichtige Details und verlinkt auf Bundeseinheitliche Hinweise zur Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) auf die  Information der Bund-/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) „Fragen und Antworten zur ErsatzbaustoffV (Version 1)“ vom 7. Februar 2023 .

Unter anderem erhalten Aufbereiter für Ersatzbaustoffe dort wichtige Hinweise zu

  • Anzeigepflichten für mobile Aufbereitungsanlagen
  • Güteüberwachung
  • Dokumentation des Inverkehrbringers - Lieferscheinpflichten
  • Zuständige Behörden
  • und weitere Informationen

 

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