Recyclingverbände mit deutlicher Kritik an geplanter Ausweitung von Unternehmensgeldbußen
Mit dem kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf zur Änderung des Strafrechts setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt in nationales Recht um. Obwohl das deutsche Umweltstrafrecht bereits viele Vorgaben der Richtlinie erfüllt, identifiziert der Gesetzgeber erheblichen Nachbesserungsbedarf. Grund genug für bvse, VDM und BDSV Stellung zu beziehen.
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