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Verbändeanhörung zur Novelle der Bioabfallverordnung gestartet
Künftig dürfen Bioabfälle vor der Behandlung nicht mehr als 0,5 Prozent Fremdstoffe enthalten. Diese neue Obergrenze schlägt das Bundesumweltministerium mit seiner Novelle der Bioabfallverordnung vor, die von Ländern und Verbänden bis zum 5.2.2021 kommentiert werden kann.