VG Koblenz: Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht werden
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des Abfallabfuhrservice durch den Abfallentsorger im Rhein-Hunsrück-Kreis abgewiesen.
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