Die Europäische Kommission hat am 16.04.2025 den Arbeitsplan 2025-2030 für die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung angenommen.
Der Plan enthält eine Liste von Produkten, für die in den nächsten fünf Jahren vorrangig Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnungen eingeführt werden sollen. Damit werden nachhaltige, reparierbare, kreislauffähige und energieeffiziente Produkte in ganz Europa gefördert, im Einklang mit dem Sauberen Industrieabkommen und dem Wettbewerbsfähigkeitskompass.
Die vorrangigen Produkte für Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsanforderungen sind Stahl und Aluminium, Textilien (mit Schwerpunkt auf Bekleidung), Möbel, Reifen und Matratzen. Diese wurden aufgrund ihres Potenzials für die Kreislaufwirtschaft ausgewählt.
Harmonisierte Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten auf EU-Ebene werden den Binnenmarkt stärken, Handelshemmnisse beseitigen, gleiche Wettbewerbsbedingungen verbessern, den Verwaltungsaufwand verringern und die globale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die nachhaltige Produkte anbieten, stärken.
Darüber hinaus wird die Kommission horizontale Maßnahmen einführen, um Anforderungen an die Reparierbarkeit von Produkten wie Unterhaltungselektronik und kleinen Haushaltsgeräten festzulegen. Dazu gehören die Einführung einer Reparierbarkeitsbewertung für Produkte mit dem größten Potenzial und Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten.
Die Auswahl der in diesem Arbeitsplan aufgeführten Produkte basiert auf einem inklusiven Prozess unter Einbeziehung der Interessenträger und spiegelt sowohl die Beiträge der Interessenträger als auch der Mitgliedstaaten wider. Sie stützt sich auf eine gründliche technische Analyse und Kriterien, die insbesondere mit den Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzzielen der EU in Zusammenhang stehen, sowie auf einen umfassenden Konsultationsprozess, unter anderem im Rahmen des Ökodesign-Forums.
Die künftigen Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsanforderungen für die ausgewählten Produkte werden zwei Elemente umfassen:
- Produktleistung, wie Mindesthaltbarkeit, Mindestenergieeffizienz und Ressourceneffizienz, Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder Mindestanteil an recycelten Materialien;
- und/oder Produktinformationen, einschließlich wichtiger Produktmerkmale wie der CO2-Bilanz und des ökologischen Fußabdrucks der Produkte.
Produktinformationen werden hauptsächlich über den digitalen Produktpass oder, für Produkte mit Energieetiketten, über das Europäische Produktregister für Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) bereitgestellt.
Bei der Ausarbeitung der Ökodesign-Anforderungen wird die Kommission den Bedürfnissen von KMU, insbesondere von Kleinstunternehmen und kleinen mittelständischen Unternehmen, Rechnung tragen und sicherstellen, dass ihnen maßgeschneiderte Unterstützung zur Verfügung steht.
Nächste Schritte
Die Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsanforderungen werden im Wege von delegierten Rechtsakten für einzelne Produkte oder für Gruppen ähnlicher Produkte festgelegt. Dies wird auf der Grundlage gründlicher Vorstudien und Folgenabschätzungen erfolgen. Die Interessenträger und betroffenen Parteien werden während des gesamten Prozesses einbezogen, auch im kürzlich eingerichteten Ökodesign-Forum.
Für einige energieverbrauchsrelevante Produkte sollten die laufenden Arbeiten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie fortgesetzt werden, und die entsprechenden Anforderungen werden spätestens bis zum 31. Dezember 2026 verabschiedet.
Hintergrund
Die Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR) zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit von Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden, zu verbessern, indem ihre Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz, Recyclingfähigkeit und Langlebigkeit erhöht werden, während gleichzeitig der Binnenmarkt verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der EU-Wirtschaft gestärkt werden. Sie wurde im Juli 2024 verabschiedet und baut auf dem erfolgreichen Ansatz auf, der im Rahmen der geltenden EU-Rechtsvorschriften für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung entwickelt wurde.
Zusammen mit der Verordnung über die Rahmenvorschriften für die Energiekennzeichnung (ELFR) erleichtert die ESPR den Verbrauchern die Entscheidung für nachhaltigere und energieeffizientere Produkte.
Der Arbeitsplan setzt die Arbeit fort, die mit dem Arbeitsplan für Ökodesign und Energiekennzeichnung 2022-2024 für 16 energieverbrauchsrelevante Produkte (wie Geschirrspüler, Elektromotoren, Ladegeräte für Elektrofahrzeuge oder Displays) begonnen wurde.
Quelle und weitere Informationen: https://ec.europa.euE