Die Europäische Kommission hat am 12.12.2025 die vorläufige Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat über die neue Verordnung zu Altfahrzeugen begrüßt. Der Rechtsakt zielt darauf ab, die kreislauforientierte Konstruktion und Herstellung von Fahrzeugen sowie die Behandlung von Altfahrzeugen EU-weit neu zu regeln.
Damit soll der Übergang der europäischen Automobilindustrie zu einer stärker ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaftsweise beschleunigt werden.
Die Automobilindustrie zählt zu den größten Rohstoffverbrauchern in Europa. Insbesondere Stahl, Aluminium, Kupfer und Kunststoffe werden in großen Mengen eingesetzt. Durch verbesserte Vorgaben für Sammlung, Demontage und Behandlung von Altfahrzeugen will die EU erreichen, dass deutlich mehr dieser Materialien zurückgewonnen, hochwertig recycelt und innerhalb der Union gehalten werden. Zugleich soll die Abhängigkeit von Importen reduziert und die Resilienz gegenüber Lieferkettenstörungen gestärkt werden.
Nach Schätzungen der Kommission könnten durch die neuen Regelungen jährlich mehrere Millionen Tonnen Sekundärrohstoffe gesichert werden, darunter etwa 5 bis 6 Millionen Tonnen Stahl, 1 bis 2 Millionen Tonnen Aluminium sowie 0,2 bis 0,3 Millionen Tonnen Kupfer. Zudem sollen Hunderte Tonnen seltener Erden recycelt und wiederverwendet werden. Dies gilt als wichtiger Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen europäischen Automobilindustrie.
Verbindliche Vorgaben für Design, Recycling und Rezyklate
Kern der neuen Verordnung sind weitreichende Anforderungen an Fahrzeughersteller und Entsorgungsstrukturen. Fahrzeuge müssen künftig so konstruiert werden, dass sie einfacher demontiert werden können. Hersteller sind verpflichtet, detaillierte Anleitungen für den Ausbau und Austausch von Bauteilen bereitzustellen – sowohl während der Nutzungsphase als auch am Ende der Lebensdauer.
Erstmals werden zudem verbindliche europäische Zielvorgaben für den Einsatz von recyceltem Kunststoff in Fahrzeugen eingeführt. Ab 2036 sollen mindestens 25 Prozent der in Fahrzeugen eingesetzten Kunststoffe aus Rezyklaten stammen, davon 20 Prozent aus Altfahrzeugen. Die Vorgaben gelten gleichermaßen für in der EU produzierte Fahrzeuge wie für Importfahrzeuge und sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Perspektivisch kann die Kommission auch Zielquoten für weitere Materialien festlegen.
Darüber hinaus werden die Behandlungsstandards für Altfahrzeuge verschärft. Künftig müssen mindestens 30 Prozent der in Altfahrzeugen enthaltenen Kunststoffe recycelt werden. Maßnahmen zur Förderung von Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Überholung sollen außerdem die Verfügbarkeit gebrauchter Ersatzteile erhöhen und damit kostengünstigere Reparaturmöglichkeiten für Verbraucher schaffen.
Stärkere Herstellerverantwortung und bessere Durchsetzung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der erweiterten Herstellerverantwortung. Diese soll künftig über harmonisierte nationale Systeme umgesetzt werden und eine verlässliche Finanzierung der Altfahrzeugbehandlung sicherstellen. Ziel ist ein qualitativ hochwertigeres Recycling in der gesamten EU.
Die Durchsetzung der Vorschriften wird ebenfalls ausgeweitet. Vorgesehen sind unter anderem mehr Kontrollen, eine klarere Abgrenzung zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Altfahrzeugen sowie strengere Regeln für den Export. Künftig dürfen nur noch verkehrssichere Fahrzeuge aus der EU ausgeführt werden, um zu verhindern, dass Altfahrzeuge und wertvolle Materialien unkontrolliert den europäischen Recyclingkreislauf verlassen.
Hintergrund und Einordnung
Nach Angaben der Kommission „verschwinden“ in der EU jährlich rund 3 bis 4 Millionen Fahrzeuge, da sie abgemeldet werden, ohne dass ihre weitere Verwendung oder Verwertung nachvollziehbar dokumentiert ist. Dies führt zu erheblichen Wertverlusten und Umweltbelastungen. Eine Evaluierung der bisherigen Rechtslage hatte gezeigt, dass die bestehenden Vorgaben nicht ausreichen, um den Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor wirksam zu unterstützen.
Die neue Altfahrzeug-Verordnung geht auf einen Vorschlag der Kommission aus dem Juli 2023 zurück und steht in engem Zusammenhang mit weiteren EU-Initiativen, darunter die Verordnung zu kritischen Rohstoffen, der Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie sowie die Strategien für Stahl, Metalle und RESourceEU. Sie ist zudem auf künftige Vorhaben wie den geplanten EU-Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft abgestimmt.
Nach der förmlichen Annahme durch Parlament und Rat tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Fahrzeuge von historischem Interesse bleiben von den Regelungen ausgenommen.