Verwaltungsgerichtentscheid Schleswig-Holstein: Verkauf von Dosen in dänischen Bordershops unterliegt der Pfandpflicht
Das hat die 6. Kammer in einem Klageverfahren entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte den Kreis Schleswig-Flensburg zunächst außergerichtlich aufgefordert, gegen den pfandfreien Getränkeverkauf in den Bordershops an der deutsch-dänischen Grenze vorzugehen. Nachdem der Kreis hierauf nicht reagierte, erhob die DUH eine Untätigkeitsklage, mit der sie den Kreis zur Durchsetzung des Einweggetränkepfands in den beigeladenen Bordershops verpflichten wollte.
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