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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Klageerfolg erzielt. 

Das Landgericht Düsseldorf hat den Non-Food-Discounter Action dazu verurteilt, in ihrem Verkaufssortiment geführte pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen unentgeltlich zurückzunehmen und Verbrauchern das erhobene Pfand zu erstatten.

Bei Testbesuchen wurden in insgesamt drei Action-Filialen in Berlin und Rielasingen die Rücknahme und die Auszahlung des Pfandes verweigert. Obwohl diese im Sortiment angeboten wurden und das Verpackungsgesetz eine Rücknahme vorschreibt. Die DUH hatte daraufhin geklagt.

Quelle und weitere Informationen: www.duh.de

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