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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor Gericht durchgesetzt, dass Aldi Nord und ein Edeka-Verbrauchermarkt ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurücknehmen müssen. 

Das Landgericht Verden (AZ: 9 O 25/25) und das Landgericht Würzburg (AZ: 2 HK O 1330/25) bestätigten die gesetzliche Rücknahmepflicht. Zuvor hatten Testbesuche ergeben, dass die Rücknahme verweigert worden war. Die Deutsche Umwelthilfe hatte daraufhin geklagt.

Quelle: https://www.duh.de

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