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Grundlagen zur Förderung von Sekundärbaustoffen geschaffen
Der Landtag in Nordrhein-Westfalen das neue Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG) verabschiedet. Damit werden in Zukunft mineralische und natürliche Baustoffe bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand nicht nur erstmals gleichberechtigt behandelt. Sekundärbaustoffe erhalten bei gleicher Eignung sogar den Vorzug.