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Am Dienstag hat das EU-Parlament überarbeitete Vorschriften und Kontrollmaßnahmen für die Verbringung von Abfällen angenommen.

Mit 587 Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen billigten die Abgeordneten die mit dem Rat erzielte Einigung, die darauf abzielt, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen wirksamer zu schützen und gleichzeitig einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zu den Zero Pollution-Zielen der EU zu leisten.

Die Regeln für die Ausfuhr von Abfällen aus der EU in Drittländer werden verschärft. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder wird innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung verboten sein, während die Ausfuhr in OECD-Länder strengeren Bedingungen unterworfen wird.

Innerhalb der EU soll der Austausch von Informationen und Daten über die Verbringung von Abfällen über eine zentrale elektronische Schnittstelle digitalisiert werden, um die Berichterstattung und Transparenz zu verbessern. Die Verbringung von Abfällen, die in einem anderen EU-Land entsorgt werden sollen, wäre nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Mit dem Gesetz wird auch eine Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern eingerichtet, um illegale Verbringungen zu verhindern und aufzudecken.

Nächste Schritte

Nach der Schlussabstimmung im Plenum muss nun auch der Rat den Text formell billigen, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.

Hintergrund

Der Vorschlag zur Reform der EU-Vorschriften für die Verbringung von Abfällen sieht Verfahren und Kontrollmaßnahmen vor, die von der Herkunft, dem Bestimmungsort und dem Transportweg der Abfälle sowie von der Art der Abfälle und ihrer Behandlung am Bestimmungsort abhängen. Im Jahr 2020 beliefen sich die EU-Ausfuhren von Abfällen in Nicht-EU-Länder auf 32,7 Millionen Tonnen, was etwa 16 % des weltweiten Handels mit Abfällen entspricht. Darüber hinaus werden jedes Jahr rund 67 Millionen Tonnen Abfall zwischen EU-Ländern verbracht.

Mit der Annahme dieses Berichts reagiert das Parlament auf die Forderungen der Bürger, dass die EU die Umweltstandards für die Verbringung von Abfällen sowohl innerhalb der EU als auch in Drittländer erhöht und strengere Kontrollen und Sanktionen durchsetzt, um illegale Exporte zu unterbinden, wie dies in den Vorschlägen 5(11) und 20(2) der Schlussfolgerungen der Konferenz über die Zukunft Europas zum Ausdruck kommt.

Quelle: www.europarl.europa.eu

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