Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Mit dem Appell, sich gegen die marktverzerrende EU-Abfallverbringungsverordnung auszusprechen, über die heute (27.02.2024) im EU-Parlament abgestimmt wird, haben sich die Verbände bvse, BDSV und VDM gemeinsam an die Europaabgeordneten gewandt.

Der europäischen Recyclingwirtschaft ist nicht geholfen, wenn Parlamentarier einen Scheinsieg gegen die Umweltverschmutzung feiern und gleichzeitig einen funktionierenden Teil der Kreislaufwirtschaft torpedieren, erklären die Verbände. Denn die geplanten Regelungen dienen weder dem Green Deal noch dem Wohlstand der Recyclingwirtschaft dienen.

Die weitreichenden Anforderungen an Drittstaaten, um den Export von Sekundärrohstoffen zu ermöglichen, werden dazu führen, dass wichtige Absatzmärkte für hochwertige Sekundärrohstoffe wie FE- und NE-Schrotte oder sortiertes Altpapier ernsthaft gestört werden. Gleichzeitig ist der Import von aufbereitetem Schrott und Altpapier in die EU weiterhin ohne hohe Anforderungen möglich, so dass die europäischen Recycler mit außereuropäischem Material konkurrieren müssen.

Eine Störung des globalen Marktes im Handel mit Stahl- und Metallschrott durch überzogene Audits für weiterverarbeitende Stahl- und Metallwerke außerhalb der EU verhindert die Schließung von Kreisläufen und gefährdet gewachsene Handelsbeziehungen mit Ländern wie der Türkei oder Indien, machen die Verbände deutlich. Erschwerend komme hinzu, dass z.B. bei Schrott ein Nettoexportüberschuss der EU besteht, da die Verarbeitungskapazitäten in der EU nicht ausreichen, um alle aufbereiteten Schrotte aufzunehmen. Der internationale Markt als Ventil nimmt die entstehenden Überschüsse auf, was für die Recyclingwirtschaft notwendig ist, um wettbewerbsfähig am Markt agieren zu können.

Negative Auswirkungen sehen die Verbände auch für den internationalen Altpapierhandel, denn die Aufnahmefähigkeit der europäischen Papierindustrie ist begrenzt. In den letzten Jahren gab es regelmäßig einen jährlichen Überschuss von 8 Mio. Tonnen Altpapier, der in Drittländer exportiert werden musste, da innerhalb der EU keine Abnahme möglich war. Aufgrund der komplexen Anforderungen, die die Abfallverbringungsverordnung nun an Drittstaaten stellt, besteht nun seitens der Branche die Befürchtung, dass die bisher größten Abnehmer von Altpapier wie Indien und Südostasien auf anderer Vertragspartner ausweichen, bei denen eine Abnahme leichter möglich ist. Da Altpapier nur begrenzt lagerfähig ist, stehen die in der EU vorhandenen Altpapierüberschüsse der globalen Kreislaufwirtschaft dann nicht mehr zur Verfügung.

Eingriffe in diese Märkte könnten durch eine Differenzierung nach Abfallarten vermieden werden. Die habe die Verordnung allerdings bisher versäumt, machen die Verbände deutlich. Zudem sei es im Hinblick auf Bürokratieabbau sinnvoller, den Vollzug der bestehenden Verordnung zu verbessern, als in einer neuen Verordnung die Regeln für funktionierende Märkte zu verschärfen.

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