Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

Sie sind hier:

NEU NEU Online-Schulung: Beförderung von gefährlichen Gütern; gem. Kap. 1.3 ADR; §9 OWiG; §14 StGB

Beginn der Veranstaltung 13.01.2026 09:00
Ende der Veranstaltung 13.01.2026 13:00
Kursnummer 1540126
bvse-Mitglieder und BRBayern e.V. 180.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Preis für Nichtmitglieder 280.00 €
zuzügl 19% MwSt.

Online-Schulung für: "Personen, die gem. Kap. 1.3 ADR, § 9 OWiG und § 14 StGB an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind"

4 UE (Unterrichtseinheiten) a 45 Min., Teilnahmelink wird Ihnen 1-2 Tage vor der Veranstaltung übersandt

Dozenten von Gefahrgutjäger GmbH, Bochum

Zielgruppe
Das Basis-Seminar richtet sich an alle Personen deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst und nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein müssen

Beschreibung
Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein.
Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten nach den Vorschriften des Abschnitts 1.3.2 unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Unterweisung enthält auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.

Inhalt
• Grundlagen Gefahrgutrecht
• Verantwortlichkeiten bei Gefahrguttransporten
• Aufbau und Systematik der Rahmenverordnung des GGVSEB und des ADR
• Erstellung von erforderlichen Beförderungspapieren
• Bedingungen bei Verpackungen und Großpackmitteln
• Beförderung von Schüttungen
• Kennzeichnung von Gefahrguttransporten
• Ordnungswidrigkeiten und Haftungen bei Gefahrguttransporten
• Kapitel 1.10 des ADR „Vorschriften für die Sicherung“
• Evtl. Neuerungen des ADR

Abschluss
Eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte Bescheinigung über die Teilnahme an dem Seminar

Mitglied werden Presse top

Wir benutzen lediglich technisch notwendige Sessioncookies, die das einwandfreie Funktionieren der Internetseite gewährleisten und die keine personenbezogenen Daten enthalten.