POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
Die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung ist am 24. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Die Verordnung sieht vor, dass POP-Abfälle (z. B. HBCD-haltige Dämmstoffe) zwar nicht als gefährlich, aber dennoch als überwachungsbedürftig anzusehen sind.