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Die Novelle des Verpackungsgesetzes sorgt für neuen Krach innerhalb der Bundesregierung.

Ursprünglich war vorgesehen, dass der Referentenentwurf zur Novelle des Verpackungsgesetzes zur Anhörung an die betroffenen Verbände versendet werden soll. Dieses Verfahren hat, so berichten es mehrere Medien, die FDP aber wohl vorerst gestoppt.

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes will das Bundesumweltministerium überflüssige Verpackungen vermeiden und insbesondere ökologisch vorteilhafte Mehrwegverpackungen fördern. So soll die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen im Supermarkt und Discounter gestärkt werden, indem künftig für mehrere Arten von Getränken jeweils mindestens eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Mehrwegflaschen sollen zukünftig außerdem überall abgegeben werden können, wo es Getränke gibt. Das seit 1.1.2023 verpflichtende Mehrwegangebot für Speisen und Getränke To-Go wird auf alle Materialien ausgeweitet – bisher muss nur zu Einwegkunststoff eine Mehrwegalternative angeboten werden. Einwegverpackungen beim Vor-Ort-Verzehr für Burger, Pizza und Co sollen verboten werden. Außerdem will das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium Mogelverpackungen einen Riegel vorschieben: Die Verringerung der Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung soll deshalb nicht mehr zulässig sein.

Die ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene Aufnahme chemischer Zerlegungsverfahren, wie etwa die Pyrolyse, soll ebenso in das neue Verpackungsgesetz aufgenommen werden.

Allerdings, zunächst ist das weitere Verfahren gestoppt. Die FDP kann sich wohl mit der Ausgestaltung der Novelle durch das Bundesumweltministerium nicht anfreunden. SPD und Grüne hingegen befürworten das Gesetzgebungsprojekt.

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