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Der bvse hat sich gemeinsam mit ALBA in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen.

Im Entwurf des Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist vorgesehen, dass beim Einbau einer neuen Heizungsanlage entweder 65 % erneuerbare Energien oder 65 % unvermeidbare Abwärme verwandt werden müssen. Die im Gesetzentwurf neu definierte „unvermeidbare Abwärme“ aus Müllverbrennungsanlagen wird damit erneuerbaren Energien gleichgesetzt.

Diese Gleichsetzung dient weder dem angestrebten Ziel der Klimaneutralität, noch ist die Regelung mit geltendem europäischen und deutschen Recht vereinbar. Des Weiteren steht sie einer Lenkungswirkung für mehr Kreislaufwirtschaft entgegen. Die Gleichsetzung von unvermeidbarer Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen (MVA) mit erneuerbarer Energie gefährdet die Einhaltung der in der Abfallrahmenrichtlinie vorgegebenen Abfallhierarchie.

Wenn durch das GEG falsche Anreize für eine Müllverbrennung gesetzt werden, kommt es zwangsläufig dazu, dass weniger Abfälle für ein Recycling zur Verfügung stehen. Im Ergebnis wird mehr CO2 freigesetzt. Daher lehnen wir diese Regelung entschieden ab, heißt es in der Stellungname.

Über die Stellungname hinaus, beteiligten sich bvse und Alba auch an einem Offenen Brief gemeinsam mit den Umweltverbänden Deutsche Umwelthilfe, Naturschutzbund Deutschland, BUND und Bundesverband für die Umweltberatung.

bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock: "Der Gesetzentwurf untergräbt die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft. Wir haben uns daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz unsere Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien ist willkürlich, falsch und wird dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt werden und damit mehr CO2 freigesetzt wird. Damit wird das Gegenteil von Klimaschutz erreicht."

In dem offenen Brief heißt es wörtlich: "Abwärme aus der Müllverbrennung auf eine Stufe mit Wärme aus erneuerbaren Energien zu stellen, würde die massenhafte Vernichtung wertvoller Ressourcen und die damit einhergehende Klimabelastung für viele weitere Jahrzehnte zementieren. Die vorgenommene Einstufung von Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung als unvermeidbare Abwärme sollte deshalb aus dem GEG sowie dem WPG gestrichen werden. Wärme aus thermischer Abfallbehandlung muss reduziert statt gefördert werden.

Die Potenziale einer Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, der Sortierung von Wertstoffen sowie die Nutzung nicht recycelbarer Abfälle als Ersatzbrennstoffe, die fossile Energieträger in höherwertigen energetischen Prozessen ersetzen, können nur ausgeschöpft werden, wenn die Müllverbrennung nicht attraktiver gemacht wird. Derzeit sind immer noch bis zu zwei Drittel des Inhalts der durchschnittlichen Restmülltonne in Deutschland recycelbare Abfälle. Dies sind insbesondere Bioabfälle, aber auch Altpapier, Verpackungsabfälle oder Elektroaltgeräte.

Allein durch den Vollzug bestehender Gesetze (BioabfallVO, VerpackG, GewerbeabfallVO) würden fünf Millionen Tonnen weniger Abfälle verbrannt werden, dies entspricht einer Reduktion der Abfallverbrennungskapazitäten um ein Fünftel (Öko-Institut (2019): Kapazitäten der energetischen Verwertung von Abfällen in Deutschland und ihre zukünftige Entwicklung in einer Kreislaufwirtschaft).

Statt Anreize für eine bessere Abfallgetrenntsammlung zu setzen, würde das GEG sowie das WPG in seiner jetzigen Form gerade jene Kommunen belohnen, die besonders viel Restmüll und somit Müllwärme produzieren.

Auch steht die Anrechnung der Müllwärme als unvermeidbare Abwärme im Widerspruch zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Bei der Abfallverbrennung werden in Deutschland jährlich fast 24 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt, deren fossile Anteile ab 2024 CO2-bepreist werden. Wieso die Verbrennung von Abfällen, insbesondere von Wertstoffen wie Metalle, Kunststoffe und Papier, angesichts dieser im BEHG hinterlegten CO2-Emissionen nun im Rahmen des GEG sowie des WPG auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung einzahlen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Die Wärme aus der Verbrennung insbesondere des biogenen Anteils in Abfallverbrennungsanlagen im geplanten GEG sowie im WPG als erneuerbare Energie einzustufen, ist eine weitere Fehlannahme, die Kreislaufwirtschaftsambitionen konterkariert. Auch im BEHG, das mit der Bepreisung von CO2-Emissionen aus der Müllverbrennung einen richtigen Ansatz zu deren Reduktion verfolgt, werden die Emissionen durch die Verbrennung organischen Kohlenstoffs nicht ausreichend berücksichtigt.

Organische Abfälle gehören aufgrund ihres stofflichen Werts als Düngemittel, der auch energetisch deutlich vorteilhafteren sowie klimaschonenderen Behandlungsoption durch Biogasanlagen und ihres hohen Wassergehalts eindeutig nicht in die thermische Verwertung. Im GEG und WPG sollte daher die Abfallverbrennung nicht oder maximal mit einem gesetzlich definierten unvermeidbaren Abfallverbrennungsanteil zur Erfüllung der Vorgaben an die erneuerbare Wärmeversorgung beitragen dürfen.

Der gesetzlich definierte Anteil sollte sich dabei an der niedrigsten in deutschen Kommunen anfallenden spezifischen Restmüllmenge orientieren und regelmäßig angepasst werden. Ansonsten wird es zu der absurden Situation kommen, dass Kommunen auf dem Papier klimaneutrale Wärmenetze betreiben, in Wirklichkeit aber weiterhin vermeidbares (!) CO2 über ihre Abfallverbrennungsanlagen emittieren. Dies kann nicht im Interesse einer ernst gemeinten Klima- und Ressourcenpolitik sein."

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