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Die fossilen CO2-Emissionen aus der Müllverbrennung müssen genauso einer Bepreisung unterworfen werden wie alle anderen CO2-Emissionen auch. Das fordert der Umweltdienstleister und Rohstoffversorger ALBA mit Blick auf die anstehende Ausweitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).

0506 schweitzer eric albaDr. Eric Schweitzer, Vorstand und Eigentümer von ALBAALBA unterstützt damit die Haltung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des BVSE. Denn Müllverbrennungsanlagen gehören zu den größten Verursachern klimaschädlicher Treibhausgase.

Während konventionelle Kraftwerke und große Industrieanlagen bereits seit Jahren Emissionszertifikate über den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erwerben müssen, werden Benzin, Heizöl und Erdgas für private Verbraucher und Kleinbetriebe seit Anfang 2021 mit einer CO2-Abgabe nach dem BEHG belastet.

Müllverbrennungsanlagen und Müllheizkraftwerke sind die einzigen Verursacher von CO2-Emissionen, deren Ausstoß klimaschädlicher Gase bisher gar nicht belastet wird.

„Dem Klima ist es egal, aus welcher Quelle das schädliche fossile CO2 stammt. Deshalb müssen auch alle Emissionen gleichermaßen belastet werden, um einen umfassenden Klimaschutz zu fördern und einen fairen Wettbewerb zwischen allen Verwertungswegen der Abfälle zu erreichen“, verlangt Dr. Eric Schweitzer, Vorstand und Eigentümer von ALBA. Während Abfälle, die als Ersatzbrennstoffe in konventionellen Kraftwerken oder der Zementindustrie eingesetzt werden, mit einer CO2-Abgabe belastet werden, ist die Verwertung in Müllverbrennungsanlagen abgabenfrei. Das Ziel des BEHG ist die Bepreisung aller übrigen CO2-Emissionen aus Verbrennungsprozessen, die bisher nicht dem EU ETS unterliegen. „Eine Befreiung der Müllverbrennung – egal ob mit oder ohne Energiegewinnung – ist systemfremd und unfair.“

Derzeit ist geplant, die Müllverbrennung zum 1. Januar 2023 ins BEHG aufzunehmen. Dagegen wehren sich die Betreiber von Verbrennungsanlagen und Müllheizkraftwerken. Sie plädieren für eine europäische Lösung, die aber wohl frühestens 2030 einen Fortschritt für den Umweltschutz brächte. Die Einbeziehung der Müllverbrennung in das BEHG könnte dagegen schnell die Wettbewerbsverzerrung und den Bonus für Umweltsünden beenden. Denn eine Verteuerung der klimaschädlichen Verbrennung macht das erwünschte Recycling zusätzlich attraktiver und verstärkt den Anreiz, Verwertbares aus Abfallgemischen auszusortieren. Ein jüngst vorgelegtes Gutachten im Auftrag von Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium geht bei einer Einbeziehung der Müllverbrennung in das BEHG von 3 - 8 Prozent Kostensteigerung bei einem CO2-Preis von 65€ im Jahr 2026 aus.

„Müllverbrennung ist nicht der richtige Weg, denn im Feuer gehen wichtige Rohstoffe unwiederbringlich verloren“, warnt Dr. Schweitzer. „Abfallvermeidung und Recycling müssen absoluten Vorrang haben vor der Vernichtung von Wertstoffen. Deshalb darf es nicht auch noch Privilegien für die Müllverbrennung geben. Eine leichte Verteuerung von 3 bis 8 Prozent sollte uns der Umweltschutz allemal wert sein. Angesichts der verursachten Umweltbelastung ist das nur konsequent und macht Recycling attraktiver. Auch das ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll und gewollt“, so Dr. Schweitzer.

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