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Die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das Umweltbundesamt haben den Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen für 2026 veröffentlicht.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) die Ausgabe 2026 des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen veröffentlicht. Die Methodik bleibt im Grundsatz bestehen, wurde jedoch präzisiert und soll die Recyclingfähigkeit einer Verpackung einfacher und eindeutiger als Prozentwert bestimmen.

Für die Recyclingwirtschaft ist weniger die vereinfachte Berechnung als der zugrunde liegende Ansatz von Bedeutung: Recyclingfähigkeit soll sich daran messen lassen, welcher Anteil einer Verpackung im Recycling tatsächlich als Wertstoff zurückgewonnen werden kann. Damit rückt die Realität in den Sortier- und Recyclinganlagen stärker in den Mittelpunkt.

Entscheidend ist, was als Wertstoff zurückgewonnen wird

Der Mindeststandard berechnet, welcher Gewichtsanteil einer Verpackung nach Abzug gestaltungsbedingter Verluste im Recycling als Wertstoff zur Verfügung steht. Dabei gilt grundsätzlich dieselbe Berechnungslogik für unterschiedliche Materialien und separat zu bewertende Verpackungsbestandteile.

Besonders konsequent ist der Umgang mit Unverträglichkeiten. Verhindern bestimmte Gestaltungsmerkmale die Werkstofftrennung oder schränken sie die späteren Einsatzmöglichkeiten der gewonnenen Rezyklate entscheidend ein, kann dies dazu führen, dass die Recyclingfähigkeit mit null Prozent angesetzt wird.

Damit wird ein Punkt regulatorisch immer wichtiger, auf den Recyclingunternehmen seit Jahren hinweisen: Die theoretische Rezyklierbarkeit eines Materials allein sagt wenig darüber aus, ob daraus unter realen industriellen Bedingungen tatsächlich ein verwertbarer Sekundärrohstoff hergestellt werden kann. Die ZSVR bringt diesen Ansatz selbst auf eine kurze Formel: Sortier- und Recyclinganlagen könnten nur das zurückgewinnen, „was die Verpackung freigibt“.

70-Prozent-Schwelle erhöht den Druck

Zusätzliche Bedeutung erhält der Mindeststandard durch die europäische Verpackungsverordnung PPWR. Ab 2030 soll die Recyclingfähigkeit darüber mitentscheiden, ob Verpackungen überhaupt noch in Verkehr gebracht werden dürfen. Die ZSVR verweist dabei auf die künftige Schwelle von mindestens 70 Prozent Recyclingfähigkeit.

Damit verändert sich die Bedeutung von Design for Recycling erheblich. Recyclinggerechte Gestaltung entwickelt sich von einer überwiegend ökologischen Zielsetzung zunehmend zu einer Voraussetzung für die Marktfähigkeit einer Verpackung.

Hersteller und Inverkehrbringer erhalten dadurch einen starken Anreiz, Verpackungen so zu konstruieren, dass vorhandene Sortier- und Recyclingverfahren sie tatsächlich verarbeiten können.

Recyclingunternehmen werden wichtiger für das Verpackungsdesign

Für Recycler steckt darin ein wichtiges Signal. Die Leistungsfähigkeit der Recyclingpraxis wird zum Referenzpunkt für Produktgestaltung und regulatorische Bewertung. Damit wächst zugleich die Bedeutung belastbarer Informationen aus den Recyclinganlagen. Welche Verpackungsbestandteile lassen sich zuverlässig trennen? Welche Materialkombinationen verursachen Verluste? Welche Barriereschichten, Klebstoffe, Druckfarben oder sonstigen Komponenten beeinträchtigen den Prozess? Und vor allem: Welche Rezyklatqualität lässt sich anschließend tatsächlich erzielen?

Solche Fragen werden künftig nicht mehr nur für Recycler relevant sein. Sie beeinflussen zunehmend Entscheidungen von Verpackungsherstellern, Markenartiklern und Handel.

Der Mindeststandard ist zudem ausdrücklich offen für neue Werkstoffe und Materialrezepturen. Können Unternehmen nachweisen, dass daraus im Recycling Wertstoffe gewonnen werden, können diese entsprechend berücksichtigt werden. Auch hier kommt der Nachweisbarkeit unter realen Bedingungen eine Schlüsselrolle zu.

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