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Angesichts der bevorstehenden fünften Welle der Corona-Pandemie in Deutschland ruft der Umweltminister aus Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, Ver- und Entsorgungsbetriebe auf, ihre Pandemiepläne zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

1223 backhaus till 0119„Der Expertenrat der Bundesregierung kommt in dieser Woche zu dem Ergebnis, dass die Omikron-Variante eine neue Dimension in das Pandemiegeschehen bringen wird. Das bereitet mir Sorge. Omikron infiziert in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein“, so Backhaus. Daher sei es wichtig, dass sich die Betreiber der kritischen Infrastruktur auf das, was kommen kann, gut vorbereiteten:

„Als Betreiber dieser kritischen Infrastruktur gewährleisten die wasserversorgungs- und abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften und ihre beauftragten Unternehmen seit nunmehr fast 2 Jahren unter Pandemiebedingungen, egal ob in der großen Stadt oder in der kleinsten Ortschaft, einen ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb und eine sichere Ver- und Entsorgung. Sie haben in dieser Zeit gezeigt, dass Sie ein Garant für eine gesicherte Wasserver- und Abwasserentsorgung sind. Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie auch in der kommenden Welle mit der weiteren konsequenten Umsetzung der in den Pandemieplänen geregelten notwendigen Maßnahmen die erheblichen Herausforderungen zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern meistern werden.“ so Backhaus. „Da schnell steigende Inzidenzen auch hohe Risiken für die Betriebe bergen können, z.B. durch den krankheitsbedingten Ausfall des notwendigen Betriebspersonals oder die Unterbrechung vorhandener Lieferketten für Hilfsstoffe und Ersatzmaterialien, bitte ich darum, die in den Unternehmen bestehenden Pandemiepläne weiterhin und mit größter Konsequenz umzusetzen.“

Zur sogenannten kritischen Infrastruktur gehöre auch die Siedlungsabfallentsorgung, fährt der Minister fort. Auch dieser Bereich stehe vor großen Herausforderungen.

„Oberstes Gebot in der zu erwartenden angespannten Situation sollte es sein, die bestehenden und bekannten Entsorgungswege aufrecht zu erhalten. Den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger obliegt es, die Abfallentsorgung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in ihrem Zuständigkeitsbereich vor Ort sicherzustellen. Ich bin überzeugt, dass diese Aufgabe mit großem Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt wahrgenommen und so für die Aufrechterhaltung der Abfallsammelstruktur sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle gesorgt wird. Sollte aufgrund von Engpässen in der Verfügbarkeit von Mitarbeitern in den Entsorgungsunternehmen die reguläre Abfallentsorgung nicht mehr gewährleistet werden können, so sollten die wahrscheinlich längst von den Verantwortlichen festgeschriebenen Priorisierungen erfolgen, wie beispielsweise die Entsorgung dicht besiedelter vor dünn besiedelter Gebiete, der Vorrang der Entsorgung medizinischer und Hausmüllabfälle vor der Grünschnitt- oder Sperrmüllentsorgung“, erklärt Backhaus und fügt hinzu:

„Wir wissen, dass die Abfallentsorgung an vielen Stellen manuell stattfindet, insbesondere bei der Einsammlung der Abfälle. Aber auch die Recyclingunternehmen, Müllverbrennungsanlagen und Deponien funktionieren nicht aus dem Homeoffice heraus. Daher bitte ich die Entsorgungsunternehmen noch einmal ausdrücklich um das Hochfahren ihrer Pandemiepläne, um auch bei den zu erwartenden Personalausfällen die medizinische und Siedlungsabfallentsorgung sicher zu stellen.“

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


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