Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Mit jedem Jahr steigt die Temperatur der Atmosphäre und verändert sich das Klima. Eine Million der acht Millionen Arten auf dem Planeten droht zu verschwinden. Wälder und Ozeane werden verschmutzt und zerstört. Der  europäische  Grüne  Deal ist eine Antwort darauf, erklärt die Europäische Kommission.

Es handelt sich um eine neue Wachstumsstrategie, mit der die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden soll, in der   im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist.

Um den europäischen Grünen Deal umzusetzen, muss die Politik in Bezug auf die Versorgung der gesamten Wirtschaft mit sauberer Energie sowie in den Bereichen Industrie, Produktion und Verbrauch, großräumige Infrastruktur, Verkehr, Ernährung und Landwirtschaft, Bauwesen, Besteuerung und Sozialleistungen überdacht  werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele muss dem Schutz und der Wiederherstellung der natürlichen Ökosysteme, der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen und  der Verbesserung der menschlichen Gesundheit ein höherer Stellenwert beigemessen werden.

Zur Verwirklichung einer klimaneutralen und kreislauforientierten Wirtschaft muss die gesamte Industrie mobilisiert werden. Es dauert 25 Jahre, also eine ganze Generation, um einen Industriesektor und alle Wertschöpfungsketten umzugestalten. Um dies bis 2050 zu erreichen, müssen in den nächsten fünf Jahren Beschlüsse gefasst und Maßnahmen ergriffen werden. Die jährliche Rohstoffgewinnung hat sich im Zeitraum 1970 bis 2017 weltweit verdreifacht und nimmt  weiter zu‚ was ein großes globales Risiko darstellt.

Etwa die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen und mehr als 90% des Biodiversitätsverlusts und der Wasserknappheit sind auf die Rohstoffgewinnung und die Verarbeitung von Materialien, Brennstoffen und Lebensmitteln zurückzuführen.Die EU-Industrie hat den Wandel zwar eingeleitet, ist jedoch noch immer für 20% der Treibhausgasemissionen der EU verantwortlich. Sie ist nach wie vor zu „linear“ und abhängig von einem Durchsatz neuer Werkstoffe, die  abgebaut, gehandelt, zu Waren verarbeitet und schließlich als Abfall entsorgt oder als Emissionen ausgestoßen werden. Nur 12% der verwendeten Werkstoffe stammen aus dem Recycling.

Der Übergang bietet die Möglichkeit, nachhaltige und beschäftigungsintensive Wirtschaftstätigkeiten auszubauen. Auf den Weltmärkten besteht erhebliches Potenzial für emissionsarme Technologien und nachhaltige Produkte und Dienstleistungen. Ebenso weist die Kreislaufwirtschaft ein großes Potenzial für neue Tätigkeiten und Arbeitsplätze auf. Der Wandel vollzieht sich jedoch zu langsam und die Fortschritte sind weder umfassend noch einheitlich.

Der europäische Grüne Deal wird den Übergang der Industrie in der EU zu einem nachhaltigen Modell für integratives Wachstum unterstützen und beschleunigen. Im März 2020 wird die Kommission eine  EU-Industriestrategie annehmen‚ um die doppelte Herausforderung des ökologischen und des digitalen Wandels anzugehen. Europa muss das Potenzial des digitalen Wandels ausschöpfen, der ein wesentlicher Faktor für die Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals ist. Zusammen mit der Industriestrategie wird ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft dazu beitragen, die Wirtschaft der EU zu modernisieren und die Möglichkeiten im Bereich der Kreislaufwirtschaft auf nationaler und globaler Ebene zu nutzen. 

Ein zentrales Ziel des neuen politischen Rahmens wird darin bestehen, die Entwicklung von Leitmärkten für klimaneutrale und kreislauforientierte Produkte in und außerhalb der EU voranzutreiben.

Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft wird eine Strategie für „nachhaltige Produkte“ umfassen‚ die ein kreislauforientiertes Design aller Produkte unterstützen soll, das auf gemeinsamen Methoden und Grundsätzen basiert.  Dabei sollen dem geringeren Einsatz und der Wiederverwendung von Werkstoffen Vorrang gegenüber dem Recycling eingeräumt werden. Mit dem Aktionsplan werden neue Geschäftsmodelle gefördert und Mindestanforderungen festgelegt, um zu verhindern, dass umweltschädliche Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden. Die erweiterte Herstellerverantwortung wird ebenfalls verstärkt.

Während der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Richtschnur für den Übergang in allen Sektoren dienen wird, wird der Schwerpunkt der Maßnahmen vor allem auf ressourcenintensiven Sektoren wie dem Textil-, Bau-, Elektronik-und Kunststoffsektor liegen. Die Kommission wird die Kunststoffstrategie 2018 weiterverfolgen und sich unter anderem auf  Maßnahmen zur Bekämpfung des gezielten Zusatzes von Mikroplastik und der unbeabsichtigten Freisetzung von Kunststoffen, z.B. aus Textilien und durch Reifenabrieb, konzentrieren.   

Die Kommission wird Anforderungen ausarbeiten, um sicherzustellen, dass alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen bis 2030 in wirtschaftlich tragfähiger Weise wiederverwendbar oder recycelbar sind, einen Rechtsrahmen für biologisch abbaubare und biobasierte Kunststoffe entwickeln und Maßnahmen gegen Einwegkunststoffe durchführen.

Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft wird auch Maßnahmen umfassen, mit denen Unternehmen ermutigt werden sollen, wiederverwendbare, langlebige und reparierbare Produkte anzubieten, und die es den Verbrauchern ermöglichen sollen, sich für solche Produkte zu entscheiden. Im  Rahmen  des  Aktionsplans  wird untersucht, ob das Recht, Reparaturen durchzuführen, garantiert werden muss, und die geplante  Obsoleszenz  von Geräten, vor allem Elektronikgeräten, angegangen.  

Die Verbraucherpolitik wird dazu beitragen, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, bewusste Entscheidungen zu treffen und aktiv am  ökologischen Wandel mitzuwirken. Neue Geschäftsmodelle, die auf der Anmietung und gemeinsamen  Nutzung von Waren und Dienstleistungen basieren, werden ebenfalls eine Rolle spielen, solange sie wirklich nachhaltig und erschwinglich sind.

Die Behörden, einschließlich der  EU-Organe, sollten mit gutem Beispiel vorangehen und sicherstellen, dass ihr Beschaffungswesen umweltfreundlich ist. Die Kommission wird weitere Rechtsvorschriften und Leitlinien für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen vorschlagen. Eine nachhaltige Produktpolitik birgt auch das Potenzial, die Abfallmenge erheblich zu verringern. Können Abfälle nicht vermieden werden, muss ihr wirtschaftlicher Wert rückgewonnen und ihre  Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel müssen vermieden oder minimiert werden. Dafür sind neue Rechtsvorschriften notwendig, einschließlich Zielvorgaben und  Maßnahmen zur Bekämpfung überflüssiger Verpackung und Abfallerzeugung.
 
Parallel dazu dürften EU-Unternehmen von einem robusten und integrierten Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe und Nebenprodukte profitieren. Dies erfordert eine engere Zusammenarbeit über Wertschöpfungsketten hinweg, wie beispielsweise im Rahmen der Allianz für die Kunststoffkreislaufwirtschaft.  

Die Kommission wird rechtliche Anforderungen in Erwägung ziehen, um den Markt für Sekundärrohstoffe mithilfe eines vorgeschriebenen Recyclinganteils (z.B. für Verpackungen, Fahrzeuge, Baustoffe und Batterien) zu fördern. Um für die Bürgerinnen und Bürger die Abfallentsorgung einfacher zu gestalten und saubere Sekundärmaterialien für Unternehmen sicherzustellen, wird die Kommission auch ein EU-Modell für die getrennte Abfallsammlung vorschlagen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die EU ihre Abfälle nicht mehr ausführen sollte, und wird daher die Vorschriften über die Verbringung von Abfällen und illegale Ausfuhren überprüfen.

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Der europäische Grüne Deal

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