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Jeder EU-Bürger verursacht durchschnittlich mehr als 500 kg Abfall pro Jahr. Auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft kommen die Länder sehr unterschiedlich voran. Die Prüfer drängen auf Lösungen für die Probleme am Recyclingmarkt, um ihn rentabler zu machen.

1127 Sonderbericht EU RechnungshofViele EU-Länder haben Schwierigkeiten, die Zielvorgaben für die Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen zu erfüllen. Dies geht aus einem am 26.11.2025 veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Aufgrund finanzieller Zwänge und mangelhafter Abfallbewirtschaftungspläne lande noch immer zu viel Müll auf Deponien. Die Prüfer stellten fest, dass der Recyclingmarkt unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten leidet. Außerdem werde in einigen Fällen nur ein sehr geringer Teil des Mülls getrennt, und die von den Bürgern gezahlten Entsorgungsgebühren deckten nicht immer die wirklichen Kosten.

"Die Kreislaufwirtschaft ist sehr wichtig, damit die EU-Ziele für nachhaltige Entwicklung erreicht werden können. Deshalb sollte die EU die Voraussetzungen für eine tragfähige Recyclingindustrie schaffen", so Stef Blok, der als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. "Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle. Steuerliche Anreize sowie Gebühren, die abhängig vom Volumen oder Gewicht des verursachten Mülls erhoben werden, können dazu motivieren, Abfälle zu trennen und so die Menge an Restmüll zu verringern."

Im EU-Recht werde großes Gewicht auf die Vermeidung, die Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen gelegt. Die Mitgliedstaaten hätten mitgezogen und entsprechende Zielvorgaben und rechtliche Anforderungen festgelegt. Auch in den Vorschriften für EU-Finanzierungen spiegele sich diese Entwicklung wider. So seien Investitionen in die Kreislaufwirtschaft zunehmend begünstigt worden, während nicht nachhaltige Investitionen – beispielsweise in Mülldeponien – von einer Förderung ausgeschlossen worden seien. Bei der Erfüllung der Zielvorgaben für Siedlungsabfälle gebe es innerhalb der EU jedoch große Unterschiede, wobei in einigen Mitgliedstaaten nur geringe oder gar keine Fortschritte erzielt worden seien. Auch habe die EU-Kommission nur langsam mit der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren begonnen. So sei für nicht erfüllte Zielvorgaben aus dem Jahr 2008 erst 2024 ein Verfahren eingeleitet worden.

Die Tragfähigkeit der Recyclingindustrie ist nach Ansicht der Prüfer ebenfalls ein zentrales Problem. Wenn es nicht genügend Recyclingkapazitäten gebe, könnten die Zielvorgaben nicht erfüllt werden. In einigen Mitgliedstaaten gebe es jedoch nur wenige Anlagen oder diese seien von Schließung bedroht, insbesondere im Bereich des Kunststoffrecyclings. Gründe hierfür seien steigende Kosten, mangelnde Nachfrage nach Recyclingprodukten sowie der Import von billigen Kunststoffen aus Nicht-EU-Ländern. Die Prüfer betonen, wie wichtig es sei, das Geschäftsmodell für Recyclingbetriebe zu analysieren. Vordringlich sollten Probleme bei Nachfrage und Angebot ermittelt werden, unter denen der Binnenmarkt für kreislauforientierte Produkte und wiedergewonnene Rohstoffe leide.

Die Prüfer analysierten einige durch die EU geförderte nationale Abfallbewirtschaftungsprojekte und stießen auf Verzögerungen bei der Umsetzung sowie Kostenüberschreitungen. Ferner stellten sie fest, dass die näher geprüften Mitgliedstaaten (Griechenland, Polen, Portugal und Rumänien) nur langsam Fortschritte auf dem Weg zu einer effizienteren Abfallwirtschaft machen. Öffentliche Mittel seien knapp, und es könne nur begrenzt auf finanzielle Anreize wie die Einführung von Pfandsystemen, die Erhöhung von Deponiegebühren oder die Erhebung von mengen- oder gewichtsbezogenen Abfallgebühren zurückgegriffen werden. Die Unterschiede bei den Deponiegebühren seien so groß, dass Abfälle aus wirtschaftlichen Gründen mitunter sogar von einem Mitgliedstaat in einen anderen verfrachtet würden. Die Prüfer regen an, die Machbarkeit einer EU-weiten Harmonisierung der Gebühren für das Deponieren und Verbrennen von Müll zu untersuchen.

Hintergrundinformationen

Siedlungsabfälle umfassen hauptsächlich Verpackungsmaterial und Bioabfälle (d. h. biologisch abbaubare Abfälle aus Gärten und Parks sowie Nahrungsmittel- und Küchenabfälle). Eine effiziente Abfallwirtschaft erfordert eine gut organisierte getrennte Sammlung verschiedener Materialien, eine geeignete Infrastruktur für die Sortierung, Behandlung, Verbrennung und/oder Deponierung von Abfällen sowie einen rentablen Markt für das recycelte Material. Die aktuellen Zielvorgaben sind in der Abfallrahmenrichtlinie, der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle und der Deponierichtlinie (alle mehrfach geändert) festgelegt. Die EU-Kommission hat einen neuen Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft angekündigt, der 2026 angenommen werden soll und mit dem Lösungen für die Probleme am Recyclingmarkt und die mangelnde Nachfrage nach Recyclingprodukten gefunden werden sollen. EU-Mittel zur Förderung von Projekten mit Bezug zu Siedlungsabfällen stammen hauptsächlich aus den Fonds der Kohäsionspolitik und der Aufbau- und Resilienzfazilität.

Links zum Thema

Sonderbericht 23/2025: Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen – Trotz allmählicher Verbesserungen bleiben Herausforderungen für die Fortschritte der EU bei der Kreislaufwirtschaft bestehen
Wichtigste Fakten und Feststellungen

Quelle: www.eca.europa.eu

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