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Die Europäische Kommission hat einen umfassenden Reformvorschlag zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts vorgelegt.

Ziel ist es, das öffentliche Beschaffungswesen in der EU flexibler und wirksamer zu gestalten und damit Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Infrastruktur zu erleichtern. Der neue Rechtsrahmen soll zudem einen entscheidenden Beitrag zur Vollendung des Binnenmarkts für öffentliche Aufträge leisten – ein Markt, auf den rund 15 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts entfallen.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist sowohl für die europäische Wirtschaft als auch für das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung. Betroffen sind so unterschiedliche Bereiche wie Verkehr, Infrastruktur und Energiesysteme bis hin zu Schulen und Gesundheitsdiensten.

Ein einheitliches Regelwerk statt Richtlinien-Flickenteppich

Kernstück des Vorschlags ist die Zusammenführung sämtlicher bestehender Vergaberichtlinien und sektorspezifischer Vorschriften in einer einzigen, unmittelbar geltenden Verordnung. Die Kommission verspricht sich davon eine spürbare Reduzierung von Komplexität und bürokratischem Aufwand für öffentliche Auftraggeber wie für Unternehmen.

Digitaler Vergabe-Marktplatz für ganz Europa

Geplant ist ein zentraler digitaler Marktplatz für öffentliche Aufträge, der auf vernetzten und interoperablen eProcurement-Plattformen der Mitgliedstaaten aufbaut. Ergänzt wird dies durch einen einheitlichen Rahmen für die Datenverwaltung, der grenzüberschreitende Ausschreibungen erleichtern soll.

Qualität statt Billigstpreis: Umwelt, Soziales und Innovation rücken in den Vordergrund

Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis soll künftig zur verbindlichen Standardmethode bei der Vergabe werden. Qualitätskriterien sowie eine „europäische Präferenz" – müssen dabei mindestens 30 Prozent des Zuschlagskriteriums ausmachen, bei arbeitsintensiven Aufträgen sogar 50 Prozent. Ein „Compliance or Explain"-Mechanismus erlaubt es öffentlichen Auftraggebern, von diesem Ansatz abzuweichen, sofern sie plausibel darlegen, wie die geforderte Qualität auf andere Weise sichergestellt wird.

Öffentliche Käufer müssen somit systematisch nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität berücksichtigen – einschließlich Kriterien wie Umweltschutz, Soziales, Innovation, Sicherheit und Resilienz – und Aufträge bevorzugt an europäische Bewerber vergeben („europäische Präferenz“). Sie verfügen damit über großen Ermessensspielraum bei der Auswahl der Qualitätskriterien und ihrer Gewichtung in den einzelnen Ausschreibungen.

Mehr Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und strategische Autonomie

Der Vorschlag greift die geopolitische Dimension der öffentlichen Beschaffung auf und folgt damit Empfehlungen aus dem Draghi-Bericht. Öffentlichen Auftraggebern wird künftig ermöglicht – in bestimmten Fällen sogar vorgeschrieben –, Risiken für die Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten, für sensible Informationen, für die Cybersicherheit sowie unzulässige Einflussnahme durch Drittstaaten aktiv zu adressieren. Flankiert wird dies durch einen neuen, allgemeinen europäischen Präferenzrahmen für das Vergabewesen.

Wie es weitergeht

Der Vorschlag der Kommission ist damit noch nicht in Kraft. Er geht nun in die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten, in denen sich Details und Schwellenwerte noch verändern können, bevor ein finaler Rechtstext feststeht.

 

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