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Pfandverordnung wird erlassen: Pfandhöhe 25 Cent, Rückgabe in allen Geschäften, Start mit 1. Januar 2025

Die Einführung eines Pfands auf Einweggetränkeflaschen und -dosen ist bereits beschlossene Sache –  ab 1. Januar 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand. Nun wird auch die dazugehörige Pfandverordnung, die alle Details für den Start im Januar 2025 regelt, erlassen. Damit liegen alle notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des Einwegpfands ab 1. Januar 2025 vor.

Die Eckpunkte der Verordnung wurden unter Federführung des Klimaschutzministeriums gemeinsam mit Getränkeherstellern, dem Lebensmittelhandel und den Sozialpartnern Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer festgelegt.

Die bereits Ende des Vorjahres gegründete zentrale Stelle „EWP Recycling Pfand Österreich GmbH“ arbeitet schon seit Monaten intensiv an der Organisation und Umsetzung des Pfandsystems in Österreich.

Zentrale Eckpunkte zum Pfandsystem

  • Für alle Gebinde gilt eine einheitliche Pfandhöhe von 25 Cent. Damit stellen wir sicher, dass die Flaschen und Dosen wieder zurückgebracht werden.
  • Das Pfand gilt für alle Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken und für alle Gebinde mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter.
  • Überall dort, wo Getränke eingekauft werden können, kann man sie auch zurückgeben. Für kleine Geschäfte ohne Automaten gibt es Erleichterungen.
  • Alle Pfandgebinde sind mit einem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet
  • Produzent:innen und Importeur:innen sind verpflichtet, das Pfand beim Getränkeverkauf einzuheben.
  • Die Verkaufsstellen sind zur Rücknahme von leeren Gebinden verpflichtet. Jene ohne Rücknahmeautomaten müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie auch anbieten und auch nur so viel, wie sie üblicherweise an einzelne Kund:innen verkaufen.
  • Die Finanzierung des Gesamtsystems erfolgt durch die Beiträge der Produzent:innen (Produzentengebühr) unter Berücksichtigung der Altstofferlöse und des Pfandschlupfs (das sind Gebinde, für die das Pfand gezahlt, aber nicht abgeholt wurde).
  • Das Pfandsystem wird von der zentralen Stelle "EWP Recycling Pfand Österreich GmbH" organisiert und betrieben. Eigentümer ist der "Trägerverein Einwegpfand", dem alle Produzent:innen und Rücknehmer:innen beitreten können. Das Klimaschutzministerium hat umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte.

Quelle und weitere Informationen: www.bmk.gv.at

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