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Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission könnte zukünftig das Recycling lähmen. Es geht um eine komplizierte Materie: Das Abfallgefährlichkeits-Kriterium HP 14.

Am 25. Oktober 2016 stimmt das TAC (Technical Advisory Committee) darüber ab, ob die Ergebnisse einer von der EU-Kommission beauftragten Studie zu einem EU-weit harmonisierten Test- und Beurteilungsverfahren für das HP 14-Kriterium („ökotoxisch“) zur Anwendung kommen sollen. Das Abfallgefährlichkeits-Kriterium HP 14 war 2014 bei der Novellierung der Kriterien für gefährliche Abfälle in Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) ausgeklammert worden, um zunächst weitere Untersuchungen und Folgenabschätzungen durchzuführen. Nun liegt ein Entscheidungsvorschlag der KOM vor, welcher einen rein rechnerischen Ansatz von Abfallgemischen, der auf Biotests beruht, vorsieht. Die Recyclingverbände BDSV, bvse und VDM befürchten fatale Folgen für die Branche.

In einer Stellungnahme an das BMUB sowie an den deutschen Vertreter des TAC wird ausgeführt, dass die Überlagerung des Abfallrechts durch das Stoffrecht das Recycling lähmen wird. Die Dominanz des Stoffrechts sei zudem völlig unnötig, da die mögliche ökotoxische Wirkung in den Abfallgemischen die erwartete negative Wirkung nicht entfaltet. Sollte der präferierte rechnerische Ansatz der EU-COM zur Anwendung kommen, würden neben den Schredderabfällen enorme Mengen an nicht gefährlichen Abfallgemischen unter das Regime für gefährliche Abfälle gestellt. Wer die Kreislaufwirtschaft fördern will, dürfe funktionierenden Geschäftsmodellen wie technisch hochwertigen Aufbereitungsanlagen die wirtschaftliche Grundlage nicht entziehen bzw. Investitionen in dem Recycling- und industriellen Bereich nicht verhindern, so die Verbände weiter.

Aufgrund der fehlenden Wirkungsabschätzung und angesichts der noch bestehenden Unsicherheiten zur Einführung des HP-14-Kriteriums fordern BDSV, bvse und VDM eine Ausnahme bei der Anwendung des chemisch-analytischen Ansatzes der EU-COM für Abfälle der Recyclingwirtschaft (wie für Siedlungsabfälle und MV-Schlacken) und damit verbunden eine Verschiebung der TAC-Entscheidung. So soll Zeit gewonnen werden, um die sozioökonomischen Folgen besser abzuschätzen. Unterstützung erhalten die Verbände hierbei von ihrem europäischen Dachverband EuRIC, welcher das Positionspapier mit einer eigenen Stellungnahme flankiert. EuRIC wird zudem am 24. Oktober 2016 alle TAC-Mitglieder zu einem Workshop einladen, in dem die negativen Effekte für die Recyclingbranche thematisiert werden.



Zum Download: Gemeinsame Verbändepressemitteilung

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