Mit dem Altfahrzeuggesetz von 1998 sowie der Altfahrzeugverordnung von 2002 hat der Gesetzgeber die Grundlage für eine umweltgerechte, ressourcenschonende und geordnete Verwertung von Altfahrzeugen geschaffen. Das Kfz-Recycling ist heute ein gutes Beispiel für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.
Nachdem der zertifizierte Demontagebetrieb das Altfahrzeug durch die Entnahme der Flüssigkeiten trockengelegt hat, baut er alle wiederverwendbaren Teile aus, die er Interessenten vor Ort oder mit Hilfe verschiedener Plattformen als Ersatzteile anbietet. Weitere einem Verwertungsprozess zuzuführende Teile werden nach dem Ausbau getrennt gesammelt. Alle Einzelfraktionen leitet der Demontagebetrieb in ökologisch wertvolle sowie ökonomisch sinnvolle Verwertungswege. Die nach der Demontage verbleibende Karosse wird als Vormaterial zertifizierten Shredderanlagen überlassen.
Mit Hilfe des Shredders werden die zahlreichen Verbundteile einer Karosse mechanisch in verschiedene Metallfraktionen getrennt. Der Gesamtmetallanteil beträgt 75 - 80 Prozent des Inputs. Der Shredderschrott ein hochwertiger und begehrter Rohstoff für die Stahlindustrie. Auch die Nichteisenmetalle finden nach weiterer Aufbereitung den Weg in die Metallurgie. Die restlichen 20 – 25 Prozent entfallen prozessbedingt auf die sogenannten Shredderrückstände, die ebenfalls nochmals aufbereitet werden, um daraus die verwertbaren Bestandteile zurückzugewinnen. Gemäß Altfahrzeugverordnung erreichen Demontage- und Shredderbetriebe zusammen die vorgeschriebene Recycling- und Verwertungsquote von 95 Prozent pro Jahr.
Sie sind hier:
- Fachbereiche /
- Metallschrott/
- Kfz-Recycling /