Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Der anfallende Schrott wird bei den sogenannten Entfallstellen (Industrie, Gewerbe, Kommune, Haushalte) vom Handel abgeholt. Hier unterscheidet man verschiedene Handelsstufen:

  1. den Klein- oder Einzelhandel ohne Lager,
  2. Klein- oder Großhandel ohne oder mit geringen Lagerkapazitäten
  3. Handel mit Lagerhaltung und der Möglichkeit die Werke direkt zu beliefern
  4. Streckenhandel

Man unterscheidet zwischen dem sogenannten Zukaufschrott, der über den vorgenannten Weg beschafft wird und den Eigenentfall oder Kreislaufschrott der Stahlwerke und Gießereien, der in der Regel dort sofort wieder eingesetzt wird. Der Zukaufschrott unterteilt sich in Neuschrott und Altschrott. Beim Neuschrott handelt es sich um Produktionsabfälle und beim Altschrott um Sammelware. Letzterer setzt sich aus Konsumgüterschrott sowie Schrott aus Abbrüchen, Industrie und Gewerbe zusammen.

Das Verhältnis von Alt- zu Neuschrott liegt in Deutschland bei 60 : 40, wobei es sich zugunsten des Neuschrotts verschiebt. Die deutschen Stahlwerke verbrauchen Alt- und Neuschrott ungefähr im Verhältnis 50 : 50.

Der anfallende Schrott kann entweder ohne Behandlung direkt wieder in Stahlwerken und Gießereien eingesetzt werden oder aber er bedarf einer Aufbereitung, d.h. er muss sortiert und/oder bearbeitet werden.

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