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Oben ein weißes Adressfeld, unten ein großer Bundesadler auf grünlichem Papier mit Wellenmuster, bedruckt mit schlichtem Text und hoffentlich den Worten "Keine Eintragung". Jetzt hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) zur Verbes­serung der amtlichen Urkunde einige Details geändert.

fuehrungszeugnisSeit dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und internationaler.

So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufge­führt.

Das Wichtigste in mehreren Sprachen

Der für Antragsteller/-innen wichtigste Inhalt des Führungszeugnisses ist wohl der Vermerk, dass "keine Eintragung“ vorliegt. Auch diese Information wird nun zusätzlich auf Englisch ("No record“) und auf Französisch ("Néant“) ausgewiesen.

"So kann anhand des neuen Führungszeugnisses auch im Ausland oftmals ohne Übersetzung verstanden werden, dass eine Person nicht vorbestraft ist“, erklärt Joachim Pfeiffer, Vizepräsident des BfJ und Leiter der für die zentralen Register zuständigen Abteilung. Auffällig ist zudem die Veränderung des Adressfelds oben links. Das weiße Rechteck wurde deutlich vergrößert.

Menschen, die regelmäßig mit Führungszeugnissen arbeiten, werden die Unterschiede schnell bemerken. Allerdings bleiben die grundsätzlichen Erkennungsmerkmale erhalten, sodass das Führungszeugnis auch weiterhin zweifellos als solches erkannt werden kann.

Pfeiffer: "Das grüne Spezialpapier, den Bundesadler, die grobe Anordnung – diese Dinge haben wir beibehalten, gerade, weil sie so einen Wiedererkennungswert haben.“ Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.

Gebühr bleibt gleich

Da weder der Gesetzgeber noch das BfJ für Führungszeugnisse eine bestimmte Gültigkeitsdauer vorgeben, wird das alte Führungs­zeugnis nicht abrupt aus dem Alltag verschwinden. Während einer gewissen Über­gangs­zeit werden beide Varianten im Umlauf sein und können von Stellen, denen Führungszeugnisse vorgelegt werden, gleichermaßen anerkannt werden.

Die Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses bleibt unverändert bei 13,– Euro. Mit dem neuen elektronischen Personal­ausweis kann es direkt im Internet über das amtliche Online-Portal des BfJ unter fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden. Alternativ ist die persönliche Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde möglich.

Wie kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Ein Führungszeugnis kann auf zwei verschiedenen Wegen beantragt werden: entweder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro) oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ), erreichbar ausschließlich unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

Hinweis: Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.

Übrigens: Im Volksmund ist oftmals noch der Begriff "polizeiliches Führungszeugnis" zu hören. Er stammt aus der Zeit, als es tatsächlich von den zuständigen Polizeidienststellen ausgestellt wurde. Dies liegt jedoch rund 100 Jahre zurück, sodass die korrekte Bezeichnung schlicht "Führungszeugnis" lautet.

Informationen zum Führungszeugnis: Flyer_Fuehrungszeugnis_DINlang_v04.pdf

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