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Die Antragstellung für den 3. Förderaufruf ist noch 31.10.2025 möglich. Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 bzw. Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. Weitere Details und Rahmenbedingungen werden in den Förderaufrufen mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt.

Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen erfüllt sein?

Ladestandorte in Bayern
Aufbau und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur sind durch Fachunternehmen vorzunehmen
Sicherstellung einer Mindestbetriebsdauer von drei Jahren
Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Wege von Förderaufrufen vergeben. Die Erstattung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines eingereichten Verwendungsnachweises.

Wie erfolgt die Antragstellung für die Förderung?

Das Antragsverfahren ist einstufig ausgestaltet. Die Antragstellung ist nur im Rahmen von konkreten Förderaufrufen über das elektronische Formularsystem des Projektträgers möglich. Die Antragsbewertung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Fördermittel in absteigender Reihenfolge aller Anträge nach „prognostizierter Umweltentlastung pro Ladepunkt“. Das entsprechende Antragsformular je Förderaufruf ist jeweils unter nachstehendem Link zu finden

>>> 3. Förderaufruf 29.09.2025 10:00 Uhr bis 31.10.2025 16:00 Uhr

Weiterführende Links und Dokumente

Richtlinie zum Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“ - (HTML-Version)

Richtlinie zum Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“ - (PDF-Version)

Quelle und weitere Informationen: https://www.bayern-innovativ.de

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