Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Die Antragsfrist für die Förderperiode 2024 begann für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals „De-minimis“) am 05. Februar 2024 und endet am 31. Mai 2024.

Die Antragsunterlagen stehen ab sofort im eService-Portal zur Verfügung. Jedoch weist das Bundesamt für Logistik und Mobilität auf seiner Webseite darauf hin, dass der Portalzugriff am ersten Tag überlastet sein kann, da erfahrungsgemäß die meisten Antragstellenden diesen ersten Tag für die Einrichung nutzen. Daher wird bei überdurchschnittlich vielen Zugriffen auf das eService-Portal unter Umständen nicht allen Interessierten umgehend ein Zugriff möglich sein.

Es handelt sich hierbei nicht um eine technische Störung, sondern eine bei überdurchschnittlich intensiver Nutzung des eService-Portals gängiges Systemverhalten. Das Bundesamt bittet insofern, von Fehlermeldungen abzusehen.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt ab Antragsstart in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Weitere Informationen: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/Umweltschutz_und_Sicherheit_2024/umweltschutz_und_sicherheit_node.html

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