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ONLINE - QUBA-Fortbildung: Annahmekontrolle in mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle (M8)

Beginn der Veranstaltung 26.08.2024 13:00
Ende der Veranstaltung 26.08.2024 16:00
Kursnummer 2220224
bvse-Mitglieder 99.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Mitglieder Baustoff Recycling Bayern e.V 99.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Nicht-Mitglieder 199.00 €
zuzügl 19% MwSt.

Annahmekontrolle in mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle, Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis (M8)
(als Fortbildungskurs für die QUBA-Zertifizierung anerkannt, 3 UE)

Zielgruppe: 
Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle sowie Bodenbehandlungsanlagen, Mitarbeiter in der Annahmekontrolle von Aufbereitungs- und Behandlungsanlagen

Beschreibung/Inhalt:
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist am 01.08.2023 in Kraft getreten.

Die Ersatzbaustoffverordnung, aber auch die technischen Regelwerke verpflichten alle Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen sowie die Betreiber von Zwischenlägern eine Annahmekontrolle durchzuführen und diese zu dokumentieren.

Wie ist diese Annahmekontrolle in der Praxis durchzuführen?       
Welche Parameter muss ich für eine analytische Untersuchung vom Anlieferer einfordern?     
Wie erkenne und bewerte ich Bauabfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit?      
Was muss ich bzgl. der Belastung mit Asbest und PFAS (Böden) beachten?         
Was muss ich wann wie dokumentieren?    

Diese und weitere Fragen wir in diesem Seminar beantworten und Ihnen Hinweise und Tipps für die Praxis geben.

Ablauf:          
Online: 13:00 - ca. 16:00 Uhr

Dozent:
Stefan Schmidmeyer, GF des bvse-Fachverbands Mineralik und des Baustoff Recycling Bayern e.V.

Hinweis:
Die QUBA-Richtlinie legt fest, dass mindestens der Verantwortliche für die Qualitätssicherung und Zertifizierung seine Sachkunde durch Besuch eines QUBA - Grundkurses nachweisen muss. Dieser Nachweis ist 2 Jahre lang gültig. Innerhalb dieser nächsten zwei Jahre muss zudem der Nachweis einer Fortbildung durch die Absolvierung von mindesten 7 Unterrichtseinheiten (UE) von durch die QUBA GmbH anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erbracht werden. Ein erneutes Absolvieren des Grundkurses erfüllt diese Voraussetzung. Es ist aber auch möglich, im Verlauf dieser zwei Jahre die 7 Unterrichtseinheiten durch den Besuch einzelner anerkannter Seminare und Veranstaltungen nachzuweisen. Jeder einzelne Nachweis für sich gesehen ist 2 Jahre lang gültig.

 

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