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ONLINE - QUBA-Fortbildung: 1x1 für Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (M6)

Beginn der Veranstaltung 24.06.2024 13:00
Ende der Veranstaltung 24.06.2024 16:00
Kursnummer 2200224
Veranstaltungsort Online-Veranstaltung
bvse-Mitglieder 99.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Mitglieder Baustoff Recycling Bayern e.V. 99.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Nicht-Mitglieder 199.00 €
zuzügl 19% MwSt.

1x1 für Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken, Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis
(als Fortbildungskurs für die QUBA-Zertifizierung anerkannt, 3 UE)

Zielgruppe: 
Bauherren, Architekten/Planer, Bauunternehmen, Erdbauunternehmen etc., Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle sowie Bodenbehandlungsanlagen, Mitarbeiter von Überwachungs- und Untersuchungsstellen

Beschreibung/Inhalt:
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist am 01.08.2023 in Kraft getreten.

Alle Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen, d.h. diejenigen, die mineralische Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke wie Straßen, Wege, Verkehrsflächen, bei der Verfüllung von Arbeitsräumen oder Leitungsgräben, bei der Errichtung von Dämmen und Wällen einbauen, müssen seit 01.08.2023 die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung einhalten und den Einbau dieser Ersatzbaustoffe dokumentieren.

  • Welche Anforderungen müssen Sie als Verwender mineralischer Ersatzbaustoffe beachten?
  • Brauche ich für den Einbau eine Genehmigung der Behörden?
  • Was muss ich wie dokumentieren?

Diese und weitere Fragen wir in diesem Seminar beantworten und Ihnen Hinweise und Tipps für die Praxis geben.

Ablauf:          
Online: 13:00 - ca. 16:00 Uhr

Dozent:
Stefan Schmidmeyer, GF des bvse-Fachverbands Mineralik und des Baustoff Recycling Bayern e.V.

Hinweis:
Die QUBA-Richtlinie legt fest, dass mindestens der Verantwortliche für die Qualitätssicherung und Zertifizierung seine Sachkunde durch Besuch eines QUBA - Grundkurses nachweisen muss. Dieser Nachweis ist 2 Jahre lang gültig. Innerhalb dieser nächsten zwei Jahre muss zudem der Nachweis einer Fortbildung durch die Absolvierung von mindesten 7 Unterrichtseinheiten (UE) von durch die QUBA GmbH anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erbracht werden. Ein erneutes Absolvieren des Grundkurses erfüllt diese Voraussetzung. Es ist aber auch möglich, im Verlauf dieser zwei Jahre die 7 Unterrichtseinheiten durch den Besuch einzelner anerkannter Seminare und Veranstaltungen nachzuweisen. Jeder einzelne Nachweis für sich gesehen ist 2 Jahre lang gültig.

 

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