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Online - Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis: 1x1 für Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle, (M5) 3 UE

Beginn der Veranstaltung 26.05.2025 13:00
Ende der Veranstaltung 26.05.2025 16:00
Kursnummer 2190325
Veranstaltungsort bvse-Bildungszentrum, Fränkische Straße 2, 53229 Bonn
bvse-Mitglieder 120.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Mitglieder Baustoff Recycling Bayern e.V 120.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Nicht-Mitglieder 220.00 €
zuzügl 19% MwSt.

1x1 für Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle, Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis, Modul 5
(wird als Fortbildungskurs für die QUBA-Zertifizierung anerkannt, 3 UE)

Zielgruppe: 
Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle sowie Bodenbehandlungsanlagen, Mitarbeiter von Überwachungs- und Untersuchungsstellen

Beschreibung/Inhalt:
Alle Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen dürfen als Hersteller von Ersatzbaustoffen (z.B. Recyclingbaustoffe, Bodenmaterial usw.) diese zukünftig nur noch in Verkehr bringen (d.h. an Kunden veräußern), wenn sie die Anforderungen der EBV (Annahmekontrolle, Güteüberwachung, Klassifizierung, Dokumentation) vollumfänglich erfüllen.

  • Annahmekontrolle
  • WPK, EgN und FÜ
  • Dokumentation
  • Inverkehrbringen/Abgabe an Dritte

Ablauf:          
Online: 13:00 - ca. 16:00 Uhr - Die Zugangsdaten werden Ihnen einen Arbeitstag vor der Veranstaltung per Mail übermittelt.

Dozent:
Stefan Schmidmeyer, GF des bvse-Fachverbands Mineralik und des Baustoff Recycling Bayern e.V.

Hinweis:
Die QUBA-Richtlinie legt fest, dass mindestens die für die Qualitätssicherung verantwortliche Person seine Sachkunde durch Besuch eines QUBA - Grundkurses nachweisen muss. Dieser Nachweis ist 2 Jahre lang gültig. Innerhalb dieser nächsten zwei Jahre muss zudem der Nachweis einer Fortbildung durch die Absolvierung von mindesten 7 Unterrichtseinheiten (UE) von durch die QUBA GmbH anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erbracht werden. Ein erneutes Absolvieren des Grundkurses erfüllt diese Voraussetzung. Es ist aber auch möglich, im Verlauf dieser zwei Jahre die 7 Unterrichtseinheiten durch den Besuch einzelner anerkannter Seminare und Veranstaltungen nachzuweisen. Jeder einzelne Nachweis für sich gesehen ist 2 Jahre lang gültig.

 

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