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ONLINE - QUBA-Fortbildung: 1x1 für Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle (M5)

Beginn der Veranstaltung 27.05.2024 13:00
Ende der Veranstaltung 27.05.2024 16:00
Kursnummer 2190224
Veranstaltungsort Online-Veranstaltung
bvse-Mitglieder 99.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Mitglieder Baustoff Recycling Bayern e.V 99.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Nicht-Mitglieder 199.00 €
zuzügl 19% MwSt.

1x1 für Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle, Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis (M5)
(wird als Fortbildungskurs für die QUBA-Zertifizierung anerkannt, 3 UE)

Zielgruppe: 
Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle sowie Bodenbehandlungsanlagen, Mitarbeiter von Überwachungs- und Untersuchungsstellen

Beschreibung/Inhalt:
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist am 01.08.2023 in Kraft getreten.

Alle Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen dürfen als Hersteller von Ersatzbaustoffen (z.B. Recyclingbaustoffe, Bodenmaterial usw.) diese zukünftig nur noch in Verkehr bringen (d.h. an Kunden veräußern), wenn sie die Anforderungen der EBV (Annahmekontrolle, Güteüberwachung, Klassifizierung, Dokumentation) vollumfänglich erfüllen.

  • Welche Anforderungen müssen Sie als Anlagenbetreiber erfüllen?
  • Wie können Sie die Güteüberwachung in Ihrem Betrieb praxisgerecht organisieren?
  • Was müssen Sie bei der Weitergabe Ihrer Ersatzbaustoffe an Ihren Kunden beachten?
  • Wann bzw. wie erreiche ich das Abfallende für meine Ersatzbaustoffe?

Diese und weitere Fragen werden wir in diesem Seminar beantworten und Ihnen Hinweise und Tipps für die Praxis geben

Ablauf:          
Online: 13:00 - ca. 16:00 Uhr

Dozent:
Stefan Schmidmeyer, GF des bvse-Fachverbands Mineralik und des Baustoff Recycling Bayern e.V.

Hinweis:
Die QUBA-Richtlinie legt fest, dass mindestens die für die Qualitätssicherung verantwortliche Person seine Sachkunde durch Besuch eines QUBA - Grundkurses nachweisen muss. Dieser Nachweis ist 2 Jahre lang gültig. Innerhalb dieser nächsten zwei Jahre muss zudem der Nachweis einer Fortbildung durch die Absolvierung von mindesten 7 Unterrichtseinheiten (UE) von durch die QUBA GmbH anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erbracht werden. Ein erneutes Absolvieren des Grundkurses erfüllt diese Voraussetzung. Es ist aber auch möglich, im Verlauf dieser zwei Jahre die 7 Unterrichtseinheiten durch den Besuch einzelner anerkannter Seminare und Veranstaltungen nachzuweisen. Jeder einzelne Nachweis für sich gesehen ist 2 Jahre lang gültig.

 

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