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Online - Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis: 1x1 für Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (Modul 6)

Beginn der Veranstaltung 06.06.2025 09:00
Ende der Veranstaltung 06.06.2025 12:00
Kursnummer 2200425
Veranstaltungsort bvse-Bildungszentrum, Fränkische Straße 2, 53229 Bonn
bvse-Mitglieder 120.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Mitglieder Baustoff Recycling Bayern e.V 120.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Nicht-Mitglieder 220.00 €
zuzügl 19% MwSt.

1x1 für Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (Modul 6)

(wird als Fortbildungskurs für die QUBA-Zertifizierung mit 3,5 UE anerkannt)

 

Zielgruppe: 

Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle sowie Bodenbehandlungsanlagen, Mitarbeiter von Überwachungs- und Untersuchungsstellen

Inhalt:

  • Ersatzbaustoffe, Materialklassen und Einbauweisen
  • Dokumentation: Lieferschein und Deckblatt
  • Anzeigepflichten, Vor- und Abschlussanzeige
  • Behördliche Entscheidungen

Ablauf:  9:00 - ca. 12:00 Uhr, bvse-Bildungszentrum, Bonn

 

Ablauf:          
Online: 09:00 - 12:00 Uhr - Die Zugangsdaten werden Ihnen einen Arbeitstag vor der Veranstaltung per Mail übermittelt.

Dozenten:

Stefan Schmidmeyer, GF des bvse-Fachverbands Mineralik und des Baustoff Recycling Bayern e.V.

Jonathan Fritz, Referent des bvse-Fachverbandes Mineralik

Hinweis:
Die QUBA-Richtlinie legt fest, dass mindestens die für die Qualitätssicherung verantwortliche Person seine Sachkunde durch Besuch eines QUBA - Grundkurses nachweisen muss. Dieser Nachweis ist 2 Jahre lang gültig. Innerhalb dieser nächsten zwei Jahre muss zudem der Nachweis einer Fortbildung durch die Absolvierung von mindesten 7 Unterrichtseinheiten (UE) von durch die QUBA GmbH anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erbracht werden. Ein erneutes Absolvieren des Grundkurses erfüllt diese Voraussetzung. Es ist aber auch möglich, im Verlauf dieser zwei Jahre die 7 Unterrichtseinheiten durch den Besuch einzelner anerkannter Seminare und Veranstaltungen nachzuweisen. Jeder einzelne Nachweis für sich gesehen ist 2 Jahre lang gültig.

 

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