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Online: 1x1 der EBV für Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe (M5)

Beginn der Veranstaltung 15.01.2026 09:00
Ende der Veranstaltung 15.01.2026 12:00
Kursnummer 2190126
Preis für Mitglieder des bvse 140.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Preis für Mitglieder des BRBayern 140.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Nichtmitglieder 240.00 €
zuzügl 19% MwSt.

ONLINE | 15.01.2026 09:00-12:00 Uhr
1x1 der EBV für Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe (M5)
, mit 3,5 UE von der QUBA als Fortbildungskurs anerkannt

 

Beschreibung:

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist am 01.08.2023 in Kraft getreten. Alle Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen oder Bodenbehandlungsanlagen, die Sekundärbaustoffe für den Einsatz in technischen Bauwerken (= mineralische Ersatzbaustoffe für den Straßen- und Wegebau sowie den Erd- und Tiefbau) herstellen,  dürfen diese Ersatzbaustoffe (z.B. RC-Baustoffe, Bodenmaterialien, Gleisschotter usw.) nur noch in Verkehr bringen (d.h. an Dritte abgeben), wenn sie die Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung (Annahmekontrolle, Güteüberwachung, Klassifizierung, Dokumentation) vollumfänglich erfüllen. Das Seminar zeigt Ihnen auf, was Sie beachten müssen und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen praxisorientiert umsetzen können.

 

Zielgruppe:

Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle sowie Bodenbehandlungsanlagen, die Sekundärbaustoffe für den Einsatz in technischen Bauwerken herstellen.

 

Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen, Begrifflichkeiten, Konzeption der EBV
  • Praxis:
    Annahmekontrolle, Güteüberwachung (Eignungsnachweis, Fremdüberwachung, Werkseigene Produktionskontrolle), Bautechnik und Umweltverträglichkeit, Klassifizierung
  • Inverkehrbringen von mineralischen Ersatzbaustoffen:
  • Dokumentation:

 

Dozenten:

Stefan Schmidmeyer, GF des bvse-Fachverbands Mineralik und des Baustoff Recycling Bayern e.V.      

und/oder     

Jonathan Fritz, Referent des bvse- Fachverbands Mineralik

 

Hinweise:

Die QUBA-Richtlinie legt fest, dass mindestens die für die Qualitätssicherung verantwortliche Person seine Sachkunde durch Besuch eines QUBA-Grundkurses nachweisen muss. Dieser Nachweis ist 2 Jahre lang gültig. Vor Ablauf dieser zwei Jahre muss der Nachweis einer Fortbildung durch die Absolvierung von mindesten 7 Unterrichtseinheiten (UE) von durch die QUBA GmbH anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erbracht werden. Ein erneutes Absolvieren des Grundkurses erfüllt diese Voraussetzung. Es ist aber auch möglich, vor Ablauf dieser zwei Jahre die 7 Unterrichtseinheiten durch den Besuch einzelner von der QUBA anerkannter Seminare und Veranstaltungen nachzuweisen. Jeder einzelne Nachweis für sich gesehen ist 2 Jahre lang gültig.

Die Unterlagen zum Seminar werden Ihnen rechtzeitig per E-Mail zugesandt.

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