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Ausgebucht - Grundkurs nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV - nächster Kurs im März 2025

Beginn der Veranstaltung 11.11.2024 08:45
Ende der Veranstaltung 14.11.2024 14:15
Kursnummer 24 02 24
Veranstaltungsort bvse-Bildungszentrum, Fränkische Straße 2, 53229 Bonn
bvse-Mitglieder 990.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Mitglieder bvse-Entsorgergemeinschaft e.V. 890.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Mitglieder Baustoffrecycling Bayern e.V. 990.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Nicht-Mitglieder 1,090.00 €
zuzügl 19% MwSt.

Kombinierter Fachkundelehrgang - Grundkurs

Fachkunde nach § 9 Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV)
Fachkunde nach § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Staatliche Anerkennung liegt vor.

Zielgruppe

Dieser Lehrgang richtet sich an die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen.

Lehrgangsinhalte

  1. Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten – Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften, unter anderem Kreislaufwirtschaftsgesetz und untergesetzliches Regelwerk sowie straf- und haftungsrechtliche Risiken bei der Entsorgung von Abfällen.
  2. Nachweisführung
  3. Abfallverbringung mit Bezug zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  4. Entsorgungsfachbetrieb
  5. Produktverantwortung
  6. Abfalleigenschaften und -bewertung, Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
  7. Entsorgungsanlagen

Hinweise

Da die vorgeschriebenen Inhalte der Grundlehrgänge gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV fast identisch sind, können beide Fachkundenachweise in einem einzigen Grundkurs erworben werden.

Durch den Besuch eines eintägigen Zusatzmoduls direkt im Anschluss an diesen Lehrgang können Sie ebenfalls die Fachkunde-Kenntnisse des Betriebsbeauftragten für Abfall nach §§ 59 und 60 KrWG erwerben (Lehrgangsmodul „Betriebsbeauftragter für Abfall).

Für die Durchführung des Lehrgangs gelten die von den zuständigen Behörden bestimmten Regelungen. Insbesondere bitten wir zu beachten, dass nur denjenigen Lehrgangsteilnehmern eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden darf, die kontinuierlich am Lehrgang teilgenommen haben.

Weiterhin gilt, dass Teilnehmer die als Verantwortliche Person gemäß § 9 Abs. 3 EfbV alle 2 Jahre und gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV alle 3 Jahre zum Besuch von Fortbildungslehrgängen verpflichtet sind, wobei der Zeitraum jeweils ab Beginn des vorherigen Seminars zu berechnen ist. Eine Abweichung vom 2/3-Jahres-Rhythmus wird hier nicht vorgesehen.

Seminarzeiten

Beginn: an allen Tagen 8.45 Uhr

Ende:
1. Tag: 16.45 Uhr
2. Tag: 18.15 Uhr
3. Tag: 17.30 Uhr
4. Tag: 14.15 Uhr

(Änderungen vorbehalten)

Dozenten

MinRat Dr. Andreas Jaron,
BMUB, Bonn

Dr. Markus W. Pauly,
PAULY Rechtsanwälte, Köln

Dr. Olaf Kropp,
SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft
Rheinland-Pfalz mbH, Mainz

Dipl.-Ing. Thomas Staudt,
SRE GmbH, Niederzier

Rolf Lonien,
C. Giefer Gefahrgut-Umweltschutz, Bedburg

Dr. Thomas Probst, Dipl.-Ing. Thomas Fischer, Deliana Bungard
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn

Dipl.-Ing. Jörg Lorenz,
EfbV-Sachverständiger, Sicherheitsingenieur, Umweltbeauftragter, Bonn

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