Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

Sie sind hier:

Online-Seminar Annahmekontrolle für Aufbereitungsanlagen und Zwischenlager inkl. Asbest (M8+) (2)

Beginn der Veranstaltung 29.10.2026 09:00
Ende der Veranstaltung 29.10.2026 16:00
Kursnummer 2220326
Veranstaltungsort Online-Veranstaltung
Preis für Mitglieder des bvse 300.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Preis für Mitglieder des BRBayern 300.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Nichtmitglieder 400.00 €
zuzügl 19% MwSt.

Online-Seminar am 29.10 2026 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Annahmekontrolle für Aufbereitungsanlagen und Zwischenlager inkl. Asbest (M8+), von der QUBA als Fortbildungskurs anerkannt

Beschreibung:

Betreiber von Aufbereitungsanlagen für mineralische Abfälle sind verpflichtet, eine Annahmekontrolle durchzuführen, um sicherzustellen, dass nur zugelassene Abfälle in den Aufbereitungsprozess zur Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen oder rezyklierten Gesteinskörnungen (z.B. für die Betonproduktion) gelangen. Das Seminar erklärt die rechtlichen Grundlagen und gibt Ihnen praxisorientierte Hinweise und Tipps zur Umsetzung der Annahmekontrolle in Ihren Betrieben.

Zielgruppe:

Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle sowie Bodenbehandlungsanlagen, Mitarbeiter in der Annahmekontrolle von Aufbereitungs- und  Behandlungsanlagen inkl. Asbest

Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen:
    Abfallrecht u.a. ErsatzbaustoffV, Bau- und Produktrecht
  • Praxis:
    Sichtkontrolle, Abfallcharakterisierung, Abfallschlüssel, Untersuchungspflichten, Klassifizierung
  • Sonderfälle: Asbest, PFAS
  • Dokumentation:
    Annahmeschein, Nachweise

Dozenten:

Stefan Schmidmeyer, GF des bvse-Fachverbands Mineralik und des Baustoff Recycling Bayern e.V.      

und/oder      

Jonathan Fritz, Referent des bvse- Fachverbands Mineralik

Hinweise:

Die QUBA-Richtlinie legt fest, dass mindestens die für die Qualitätssicherung verantwortliche Person seine Sachkunde durch Besuch eines QUBA-Grundkurses nachweisen muss. Dieser Nachweis ist 2 Jahre lang gültig. Vor Ablauf dieser zwei Jahre muss der Nachweis einer Fortbildung durch die Absolvierung von mindesten 7 Unterrichtseinheiten (UE) von durch die QUBA GmbH anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erbracht werden. Ein erneutes Absolvieren des Grundkurses erfüllt diese Voraussetzung. Es ist aber auch möglich, vor Ablauf dieser zwei Jahre die 7 Unterrichtseinheiten durch den Besuch einzelner von der QUBA anerkannter Seminare und Veranstaltungen nachzuweisen. Jeder einzelne Nachweis für sich gesehen ist 2 Jahre lang gültig.

Die Unterlagen zum Seminar werden Ihnen rechtzeitig per E-Mail zugesandt.

Mitglied werden Presse top