Mit dem Ziel einer Verbesserung der Gestaltung und des End-of-Life-Managements von Kraftfahrzeugen für eine ressourceneffizientere Automobilindustrie hat die EU-Kommission am 13.07.2023 Maßnahmen für eine neue Verordnung vorgeschlagen.
Diese Initiative soll den Zugang zu Ressourcen für die Wirtschaft der EU verbessern, zu den Umwelt- und Klimazielen der EU beitragen und gleichzeitig den Binnenmarkt stärken und zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, die mit dem laufenden Wandel der Automobilindustrie verbunden sind.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen bis 2035 Nettoeinnahmen in Höhe von 1,8 Mrd. EUR generieren, wobei zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und die Einnahmen für die Abfallwirtschaft und die Recyclingindustrie verbessert werden. Darüber hinaus werden sie zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit in Drittländern beitragen, indem sie die Ausfuhr nicht verkehrstauglicher Fahrzeuge verhindern und schädliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken in Ländern verringern, die Gebrauchtfahrzeuge aus der EU einführen.
Die vorgeschlagene Verordnung, die die geltenden Richtlinien über Altfahrzeuge und über Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit ersetzt, dürfte erhebliche Vorteile für die Umwelt mit sich bringen, darunter eine jährliche Verringerung der CO2-Emissionen um 12,3 Mio. Tonnen bis 2035, eine bessere Valorisierung von 5,4 Mio. Tonnen Materialien und eine verstärkte Rückgewinnung kritischer Rohstoffe. Die Umsetzung der Verordnung wird zu langfristigen Energieeinsparungen in der Herstellungsphase führen, die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen verringern und nachhaltige und kreislauforientierte Geschäftsmodelle fördern.
Maßnahmen für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft und mehr Resilienz in der Automobilindustrie
Es wird davon ausgegangen, dass die Automobilindustrie in Europa zum größten Verbraucher kritischer Rohstoffe für Dauermagnete von Elektromotoren werden wird. Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU gegen Störungen der Lieferkette und die Verringerung ihrer Abhängigkeit von Einfuhren kritischer Rohstoffe sind für den Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen von entscheidender Bedeutung. Um den Übergang des Sektors zu erleichtern, hat die Kommission die bestehenden Rechtsvorschriften überarbeitet und eine einzige Verordnung vorgeschlagen, die sich auf mehrere Schlüsselelemente konzentriert, um die Qualität von Design, Sammlung und Recycling zu verbessern und gleichzeitig die Berichtspflichten zu erleichtern:
- „Entwurfsrundschreiben“: Die Förderung der Kreislaufwirtschaft bei der Auslegung und Herstellung von Fahrzeugen wird dazu beitragen, dass diese leicht abgebaut werden können. Die Automobilhersteller müssen den Demontagebetrieben klare und detaillierte Anweisungen dazu geben, wie Teile und Bauteile während der Nutzung und am Ende der Lebensdauer eines Fahrzeugs ersetzt und entfernt werden können.
- „Recyclat-Verbrauchsanteil“: 25 % des Kunststoffs, der für den Bau eines neuen Fahrzeugs verwendet wird, müssen aus dem Recycling stammen, von denen 25 % aus Altfahrzeugen rezykliert werden müssen.
- „Besseres Leben“: Die Maßnahmen werden dazu führen, dass mehr und hochwertigere Rohstoffe wie kritische Rohstoffe, Kunststoffe, Stahl und Aluminium zurückgewonnen werden. 30 % der Kunststoffe aus Altfahrzeugen sollten recycelt werden. Zusätzliche Maßnahmen werden den Markt für die Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Modernisierung von Fahrzeugteilen und -komponenten unterstützen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Anreize für Werkstätten und Reparaturwerkstätten zu schaffen, um den Verkauf von Ersatzteilen zu unterstützen.
- „Verbesserung der Governance“: Die neuen Vorschriften werden die Herstellerverantwortung stärken, indem unter einheitlichen Anforderungen nationale Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung eingeführt werden. Diese Systeme zielen darauf ab, eine angemessene Finanzierung für obligatorische Abfallbehandlungsverfahren bereitzustellen, Anreize für Recyclingunternehmen zu schaffen, die Qualität recycelter Materialien aus Altfahrzeugen zu verbessern, und so eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Betreibern der Behandlung und den Herstellern zu fördern.
- „Mehr und intelligenter sammeln“: Um das Verschwinden von Fahrzeugen zu stoppen, sieht der Vorschlag eine bessere Durchsetzung der geltenden Vorschriften vor und erhöht die Transparenz. Dies bedeutet mehr Inspektionen, die digitale Verfolgung von Altfahrzeugen in der gesamten EU, eine bessere Trennung von Altfahrzeugen und Altfahrzeugen, mehr Geldbußen für Verstöße und ein Verbot der Ausfuhr nicht verkehrstauglicher Gebrauchtfahrzeuge.
- „Mehr Fahrzeuge abdecken“: Der Anwendungsbereich dieser Maßnahmen wird schrittweise auf neue Kategorien wie Motorräder, Lastkraftwagen und Busse ausgeweitet, um eine umfassendere Abdeckung zu gewährleisten.
Nächste Schritte
Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft an die Fahrzeuggestaltung und das Management von Altfahrzeugen wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.
Hintergrund
Jedes Jahr erreichen mehr als sechs Millionen Fahrzeuge in Europa das Ende ihrer Lebensdauer. Eine unzureichende Handhabung von Fahrzeugen am Ende ihrer Lebensdauer führt zu einem Wertverlust und einer Umweltverschmutzung. Die jüngste Bewertung der bestehenden EU -Rechtsvorschriften in diesem Bereich – Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge („ELV- Richtlinie“, angenommen im Jahr 2000) und Richtlinie 2005/64/EG über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit („3R-Typgenehmigungsrichtlinie“, angenommen 2005) – hat gezeigt, dass erhebliche Verbesserungen erforderlich sind, um den Übergang der Automobilindustrie zu einer Kreislaufwirtschaft voranzutreiben und so die Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit der Herstellung und Entsorgung von Fahrzeugen zu verringern und die Nachhaltigkeit der Automobil- und Recyclingindustrie in Europa zu stärken.
Die vorgeschlagene Verordnung steht im Einklang mit dem Ziel des europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, eine nachhaltigere und widerstandsfähigere Automobilindustrie zu erreichen. Sie ist eng mit mehreren wichtigen Gesetzgebungsinitiativen verknüpft und unterstützt deren Umsetzung, darunter das Gesetz über kritische Rohstoffe, die Batterieverordnung, die Abfallrahmenrichtlinie, die EEAG-Richtlinie und die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte.
Für weitere Informationen
Fragen und Antworten Vorschriften für die kreislauforientierte Gestaltung von Fahrzeugen und das Management am Ende der Lebensdauer
Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Altfahrzeuge
Website zu vorgeschlagenen Vorschriften für Altfahrzeuge
Quelle und weitere Informationen: https://ec.europa.eu