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Als Reaktion auf den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die Europäische Union Sanktionsmaßnahmen beschlossen.

Erste neue Sanktionsmaßnahmen wurden am 23. Februar 2022 veröffentlicht und sind in Kraft getreten.

Die beschlossenen Sanktionsmaßnahmen wurden mit einer neuen Embargoregelung in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt, der Verordnung (EU) 2022/263 vom 23. Februar 2022. Die Verordnung gilt in Bezug auf Donezk und Luhansk. Zudem wurden die bereits bestehenden Verordnungen (EU) 833/2014 und 269/2014 angepasst.

Das BAFA wird aktuelle Informationen zu möglichen neuen Sanktionsmaßnahmen schnellstmöglich veröffentlichen.

Aktuelle Informationen zu den geltenden Embargovorschriften finden Sie auf der BAFA Internetseite im Unterpunkt Russland: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/russland_node.html

Ergänzende Informationen zur Einigung über neue Sanktionen auf EU-Ebene finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eu-sanktionen-2007964

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 

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