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Die Logistik wird immer digitaler: Am 17.09.2021 passierte das Gesetz zum elektronischen Frachtbrief den Bundesrat.

Das sogenannte e-CMR-Protokoll vom 20. Februar 2008 ergänzt das Abkommen über die internationale Güterbeförderung im Straßengüterverkehr (CMR) von 1956. Es legt fest, dass der Frachtbrief, der bislang ein Papierdokument sein musste, in Kürze rechtswirksam elektronisch erstellt werden kann. Mit dem Gesetz tritt Deutschland dem Protokoll bei und ermöglicht seine Anwendung in Deutschland.

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Endlich ist es soweit - der e-Frachtbrief kommt! Die Vorteile liegen auf der Hand: Er spart Kosten, Papier und minimiert den bürokratischen Aufwand. Gleichzeitig ermöglicht er Logistikern und Kunden Echtzeitinformationen über den Status ihrer Lieferungen. Im Ergebnis steht eine insgesamt effizientere und schnellere Lieferkette. Das erleichtert nicht nur das Leben der Logistiker, davon profitiert letztlich jeder einzelne Kunde!

Um die Einführung des e-Frachtbriefs in Deutschland zu erleichtern, entwickelt das BMVI im Rahmen des Projekts Silicon Economy gemeinsam mit dem Fraunhofer IML Dortmund eine Open-Source-Anwendung, die die volldigitalisierte Logistikkette in den Mittelpunkt stellt. Zentrales Element ist dabei der elektronische Frachtbrief. Das Besondere: Auch kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von dem Open-Source-Projekt, da sie auf dessen Basis eigene Geschäftsmodelle entwickeln können, bei denen durch einen einheitlichen Standard Kompatibilität aber jederzeit gewährleistet ist.

Quelle: www.bmvi.de

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